Elektronischen Aufenthaltstitel (befristet/unbefristet) bestellen - bei neuem oder geändertem Nationalpass (Passübertrag)
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Elektronischen Aufenthaltstitel (befristet/unbefristet) bestellen - bei neuem oder geändertem Nationalpass (Passübertrag)
Elektronischen Aufenthaltstitel (befristet/unbefristet) bestellen - bei neuem oder geändertem Nationalpass (Passübertrag)
Begriffe im Kontext
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Fachlich freigegeben am
nicht vorhanden
Fachlich freigegeben durch
nicht vorhanden
Vorgehensweise, wenn ausländische Staatsangehörige einen neuen Reisepass erhalten haben.
Erhält ein ausländischer Staatsangehöriger einen neuen oder geänderten Nationalpass und ist er im Besitz eines gültigen befristeten oder unbefristeten Aufenthaltstitels, muss der elektronische Aufenthaltstitel mit neuer Passnummer bei der Bundesdruckerei neu bestellt werden.
- den alten Pass (sofern vorhanden)
- den neuen Pass
- den Aufenthaltstitel (befristet o. unbefristet)
- ein biometrietaugliches Lichtbild, nicht älter als 6 Monate
- Volljährige: 67,00 Euro
- Minderjährige: 33,50 Euro
Zahlungsarten:
Barzahlung oder EC Zahlung mit PIN
Bitte vereinbaren Sie für den Übertrag bzw. die Bestellung eines neuen elektronischen Aufenthaltstitels (eAT) einen Termin bei der Ausländerbehörde (telefonisch über die Behördennummer 0721 115 oder online).
Bei der persönlichen Vorsprache wird der eAT neu bestellt.