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Kraftfahrzeug - Umkennzeichnung auf Wunsch

Baden-Württemberg 99036027000000 Typ 3

Inhalt

Leistungsschlüssel

99036027000000

Leistungsbezeichnung

Kraftfahrzeug - Umkennzeichnung auf Wunsch

Leistungsbezeichnung II

Kraftfahrzeug - Umkennzeichnung auf Wunsch

Leistungstypisierung

Typ 3

Begriffe im Kontext

nicht vorhanden

Leistungstyp

nicht vorhanden

SDG Informationsbereiche

nicht vorhanden

Lagen Portalverbund

nicht vorhanden

Einheitlicher Ansprechpartner

nicht vorhanden

Fachlich freigegeben am

nicht vorhanden

Fachlich freigegeben durch

nicht vorhanden

Handlungsgrundlage

§ 8 Fahrzeug-Zulassungsverordnung (FZV)

Teaser

Sie möchten ein anderes Kennzeichen für Ihr Fahrzeug?
Ist das Fahrzeug im Stadtgebiet Karlsruhe zugelassen?

Volltext

Sie möchten ein anderes Kennzeichen für Ihr Fahrzeug?
Ist das Fahrzeug im Stadtgebiet Karlsruhe zugelassen?

 

Auf Wunsch kann das Kraftfahrzeugkennzeichen geändert werden.

Wer eine andere individuelle Erkennungsnummer (die aus Buchstaben und Ziffern besteht) auf seinem Fahrzeug haben möchte, muss sein Fahrzeug umkennzeichnen.

Erforderliche Unterlagen

  • Personalausweis oder Reisepass *
  • bei Nicht-EU-Bürgern: zusätzlich Aufenthaltstitel
  • Zulassungsbescheinigung Teil I (Fahrzeugschein) im Original
  • Zulassungsbescheinigung Teil II (Fahrzeugbrief) im Original
  • Hauptuntersuchungsbericht im Original
  • bisherige Kennzeichenschilder
  • neue Kennzeichenschilder (vorab reservieren)

* Bitte beachten Sie: Sollte auf Ihrem Ausweisdokument nicht Ihre Unterschrift angebracht sein, muss zusätzlich ein anderes amtliches Dokument (Führerschein oder Reisepass) zum Abgleich Ihrer Unterschrift vorgelegt werden.

Voraussetzungen

  • Sie dürfen keine rückständigen Gebühren und Auslagen aus vorhergegangenen Zulassungsvorgängen haben. Bei Zahlungsrückständen über 30 Euro darf die Zulassungsbehörde Ihr Fahrzeug nicht zulassen, bis Sie diese beglichen haben. Bei weniger als 30 Euro kann die Zulassungsbehörde entscheiden, ob sie das Fahrzeug trotzdem zulässt oder nicht.
  • Sie dürfen keine Kfz-Steuerschulden von fünf Euro oder mehr haben. Bei der Berechnung des Betrags werden auch Säumniszuschläge, Zinsen und Verspätungszuschläge berücksichtigt.
  • Soll Sie jemand bei der Zulassung Ihres Fahrzeuges vertreten, müssen Sie dieser Person eine schriftliche Vollmacht erteilen. Diese muss auch eine Einverständniserklärung enthalten, dass die Zulassungsbehörde die bevollmächtigte Person über rückständige Gebühren und Auslagen informieren darf. Ihre Vertretung muss die Vollmacht vorlegen und sich ausweisen.

Kosten

Zwischen 27,50 Euro und 64,20 Euro (+ 0,30 Euro je Klebesiegel) ohne die Kosten für Schilder

Zahlungsarten: Barzahlung oder EC Zahlung mit PIN

Verfahrensablauf

Für die Antragstellung bei der Zulassungsstelle Karlsruhe haben Sie die folgende Möglichkeit:

Bearbeitungsdauer

nicht vorhanden

Frist

Keine.

Weiterführende Informationen

nicht vorhanden

Hinweise

Keine.

Rechtsbehelf

Keiner.

Kurztext

nicht vorhanden

Ansprechpunkt

nicht vorhanden

Zuständige Stelle

nicht vorhanden

Formulare

nicht vorhanden