Kraftfahrzeug - Umkennzeichnung auf Wunsch
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Ist das Fahrzeug im Stadtgebiet Karlsruhe zugelassen?
Sie möchten ein anderes Kennzeichen für Ihr Fahrzeug?
Ist das Fahrzeug im Stadtgebiet Karlsruhe zugelassen?
Auf Wunsch kann das Kraftfahrzeugkennzeichen geändert werden.
Wer eine andere individuelle Erkennungsnummer (die aus Buchstaben und Ziffern besteht) auf seinem Fahrzeug haben möchte, muss sein Fahrzeug umkennzeichnen.
- Personalausweis oder Reisepass *
- bei Nicht-EU-Bürgern: zusätzlich Aufenthaltstitel
- Zulassungsbescheinigung Teil I (Fahrzeugschein) im Original
- Zulassungsbescheinigung Teil II (Fahrzeugbrief) im Original
- Hauptuntersuchungsbericht im Original
- bisherige Kennzeichenschilder
- neue Kennzeichenschilder (vorab reservieren)
* Bitte beachten Sie: Sollte auf Ihrem Ausweisdokument nicht Ihre Unterschrift angebracht sein, muss zusätzlich ein anderes amtliches Dokument (Führerschein oder Reisepass) zum Abgleich Ihrer Unterschrift vorgelegt werden.
- Sie dürfen keine rückständigen Gebühren und Auslagen aus vorhergegangenen Zulassungsvorgängen haben. Bei Zahlungsrückständen über 30 Euro darf die Zulassungsbehörde Ihr Fahrzeug nicht zulassen, bis Sie diese beglichen haben. Bei weniger als 30 Euro kann die Zulassungsbehörde entscheiden, ob sie das Fahrzeug trotzdem zulässt oder nicht.
- Sie dürfen keine Kfz-Steuerschulden von fünf Euro oder mehr haben. Bei der Berechnung des Betrags werden auch Säumniszuschläge, Zinsen und Verspätungszuschläge berücksichtigt.
- Soll Sie jemand bei der Zulassung Ihres Fahrzeuges vertreten, müssen Sie dieser Person eine schriftliche Vollmacht erteilen. Diese muss auch eine Einverständniserklärung enthalten, dass die Zulassungsbehörde die bevollmächtigte Person über rückständige Gebühren und Auslagen informieren darf. Ihre Vertretung muss die Vollmacht vorlegen und sich ausweisen.
Zwischen 27,50 Euro und 64,20 Euro (+ 0,30 Euro je Klebesiegel) ohne die Kosten für Schilder
Zahlungsarten: Barzahlung oder EC Zahlung mit PIN
Für die Antragstellung bei der Zulassungsstelle Karlsruhe haben Sie die folgende Möglichkeit:
- Persönliche Vorsprache nach vorheriger Terminvereinbarung
Termine können Sie online unter www.karlsruhe.de/terminvereinbarung oder telefonisch vereinbaren.