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Bußgeld bezahlen

Baden-Württemberg 99108031002000 Typ 2/3

Inhalt

Leistungsschlüssel

99108031002000

Leistungsbezeichnung

Bußgeld bezahlen

Leistungsbezeichnung II

Bußgeld bezahlen

Leistungstypisierung

Typ 2/3

Begriffe im Kontext

nicht vorhanden

Leistungstyp

nicht vorhanden

SDG Informationsbereiche

nicht vorhanden

Lagen Portalverbund

nicht vorhanden

Einheitlicher Ansprechpartner

nicht vorhanden

Fachlich freigegeben am

nicht vorhanden

Fachlich freigegeben durch

nicht vorhanden

Handlungsgrundlage

Verwarnungs- und Bußgeldkatalog

Teaser

Von der Stadt Karlsruhe auferlegte Bußgelder sollen überwiesen werden.

Volltext

Von der Stadt Karlsruhe auferlegte Bußgelder sollen überwiesen werden.

Erforderliche Unterlagen

Bußgeldbescheid (insbesondere das betreffende Buchungszeichen)

Voraussetzungen

Bußgeldbescheid der Stadt Karlsruhe

Kosten

Bei der Barbezahlung in einer Filiale der Sparkasse fallen, zusätzlich zur Höhe des Bußgeldes, die jeweils geltenden Gebühren der Sparkasse an.

Verfahrensablauf

Von der Stadt Karlsruhe auferlegte Bußgelder können

  • über die Bankverbindung der Stadtkämmerei der Stadt Karlsruhe beglichen werden,
  • bar bei einer Filiale der Sparkasse Karlsruhe (Achtung: hier werden zusätzlich Gebühren von der Sparkasse erhoben!).

Bei der Bezahlung eines Bußgelds muss auf jeden Fall das auf dem Bußgeldbescheid genannte Buchungszeichen angegeben werden.

Bankverbindung der Stadt Karlsruhe
Kreditinstitut:                  Sparkasse Karlsruhe
Verwendungszweck:    ....(Bitte auf dem Bescheid angegebenes Buchungszeichen eintragen)
IBAN :                                DE10 6605 0101 0009 1133 33
SWIFT - BIC:                    KARSDE66

Bearbeitungsdauer

nicht vorhanden

Frist

Entnehmen Sie bitte Ihrem Bußgeldbescheid.

Weiterführende Informationen

nicht vorhanden

Hinweise

Ein Bußgeld ist eine Strafe, die man für einen Verstoß gegen eine Anordnung, ein Gebot oder Verbot bezahlen muss. Einen solchen Verstoß nennt man auch eine Ordnungswidrigkeit. Viele Bereiche des Lebens sind durch solche Anordnungen geregelt. So darf man beispielsweise seinen Müll nicht einfach in den Park werfen, sondern muss ihn ordnungsgemäß entsorgen. Und wer zu schnell Auto fährt, verstößt gegen das Straßenverkehrsrecht.

Rechtsbehelf

Entnehmen Sie bitte Ihrem Bußgeldbescheid.

Kurztext

nicht vorhanden

Ansprechpunkt

nicht vorhanden

Zuständige Stelle

nicht vorhanden

Formulare

nicht vorhanden