Grundbuchabschrift oder Grundbuchausdruck beantragen (Stadt Karlsruhe)
Inhalt
Begriffe im Kontext
Fachlich freigegeben am
Fachlich freigegeben durch
§ 12 Grundbuchordnung (GBO), Grundbucheinsicht und Abschrift
§ 131 Grundbuchordnung (GBO), Ausdruck und amtlicher Ausdruck
§§ 44, 45, 78 Grundbuchverfügung (GBV), Abschriften und Ausdrucke aus dem Grundbuch)
§ 35a Landesgesetz über die freiwillige Gerichtsbarkeit (LFGG) Grundbucheinsichtsstelle Kostenverzeichnis (Anlage 1 zum GNotKG)
- Personalausweis oder Reisepass
- Im Vertretungsfalle zusätzlich eine schriftliche Vollmacht des Eigentümers oder des Berechtigten
- Unterlagen aus denen sich das berechtigte Interesse ergibt (z.B. Testament, Schreiben des Nachlassgerichts, Mietvertrag o.ä.)
Grundbuchabschriften erhalten
- Eigentümerinnen und Eigentümer
- eingetragene Berechtigte oder Gläubiger
- Personen, die ein berechtigtes Interesse zur Einsichtnahme glaubhaft belegen können
Unbeglaubigte Grundbuchabschrift: 10,00 Euro
Beglaubigte Grundbuchabschrift: 20,00 Euro
Hinweis: beglaubigte Abschriften können nicht per E-Mail versand werden.
Online-Antrag
Füllen Sie bitte den unter "Onlineantrag und Formulare" aufgelisteten Antrag aus. Eine Kopie des Ausweises ist zwingend hochzuladen. Gegebenenfalls können weitere Anlagen hochgeladen werden.
Antragsstellung per Post
Es sind dem Antrag Kopien der genannten Unterlagen beizufügen.
Hinweis: Beglaubigte Grundbuchabschriften können nur per Post verschickt werden und nicht per E-Mail.
Die Stadtverwaltung Karlsruhe und das Grundbuchamt (hier: im Amtsgericht Maulbronn) haben gleichberechtigt die Möglichkeit Ihnen diesen Service anzubieten.