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Grundbuchabschrift oder Grundbuchausdruck beantragen (Stadt Karlsruhe)

Baden-Württemberg 99043007000000 Typ 2/3

Inhalt

Leistungsschlüssel

99043007000000

Leistungsbezeichnung

Grundbuchabschrift oder Grundbuchausdruck beantragen (Stadt Karlsruhe)

Leistungsbezeichnung II

Grundbuchabschrift oder Grundbuchausdruck beantragen (Stadt Karlsruhe)

Leistungstypisierung

Typ 2/3

Begriffe im Kontext

nicht vorhanden

Leistungstyp

nicht vorhanden

SDG Informationsbereiche

nicht vorhanden

Lagen Portalverbund

nicht vorhanden

Einheitlicher Ansprechpartner

nicht vorhanden

Fachlich freigegeben am

nicht vorhanden

Fachlich freigegeben durch

nicht vorhanden

Handlungsgrundlage

§ 12 Grundbuchordnung (GBO), Grundbucheinsicht und Abschrift

§ 131 Grundbuchordnung (GBO), Ausdruck und amtlicher Ausdruck

§§ 44, 45, 78 Grundbuchverfügung (GBV), Abschriften und Ausdrucke aus dem Grundbuch)

§ 35a Landesgesetz über die freiwillige Gerichtsbarkeit (LFGG) Grundbucheinsichtsstelle Kostenverzeichnis (Anlage 1 zum GNotKG)

Teaser

Berechtigte Personen können eine Abschrift oder einen Auszug aus dem Grundbuch beantragen.

Volltext

Berechtigte Personen können eine Abschrift oder einen Auszug aus dem Grundbuch beantragen.

Erforderliche Unterlagen

  • Personalausweis oder Reisepass
  • Im Vertretungsfalle zusätzlich eine schriftliche Vollmacht des Eigentümers oder des Berechtigten
  • Unterlagen aus denen sich das berechtigte Interesse ergibt (z.B. Testament, Schreiben des Nachlassgerichts, Mietvertrag o.ä.)

Voraussetzungen

Grundbuchabschriften erhalten

  • Eigentümerinnen und Eigentümer
  • eingetragene Berechtigte oder Gläubiger
  • Personen, die ein berechtigtes Interesse zur Einsichtnahme glaubhaft belegen können

Kosten

Unbeglaubigte Grundbuchabschrift: 10,00 Euro

Beglaubigte Grundbuchabschrift: 20,00 Euro

Hinweis: beglaubigte Abschriften können nicht per E-Mail versand werden.

Verfahrensablauf

Online-Antrag

Füllen Sie bitte den unter "Onlineantrag und Formulare" aufgelisteten Antrag aus. Eine Kopie des Ausweises ist zwingend hochzuladen. Gegebenenfalls können weitere Anlagen hochgeladen werden.

Antragsstellung per Post

Es sind dem Antrag Kopien der genannten Unterlagen beizufügen.

Hinweis: Beglaubigte Grundbuchabschriften können nur per Post verschickt werden und nicht per E-Mail.

Bearbeitungsdauer

nicht vorhanden

Frist

keine

Weiterführende Informationen

nicht vorhanden

Hinweise

Die Stadtverwaltung Karlsruhe und das Grundbuchamt (hier: im Amtsgericht Maulbronn) haben gleichberechtigt die Möglichkeit Ihnen diesen Service anzubieten.

Rechtsbehelf

keiner

Kurztext

nicht vorhanden

Ansprechpunkt

nicht vorhanden

Zuständige Stelle

nicht vorhanden

Formulare

nicht vorhanden