Kraftfahrzeug - Halterauskunft beantragen
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Straßenverkehrsgesetz (StVG): (Wird in einem neuen Fenster geöffnet)
- § 39 Übermittlung von Fahrzeugdaten und Halterdaten zur Verfolgung von Rechtsansprüchen
- § 39a Auskunft über Daten
- gültiger Personalausweis oder Reisepass
- bei Nicht-EU-Bürgern zusätzlich: Aufenthaltstitel
- bei Vertretung: zusätzlich
- schriftliche Vollmacht
- gültiger Personalausweis oder Reisepass der bevollmächtigten Person
- bei juristischen Personen/Firmen:
- Handelsregisterauszug oder
- Gewerbeanmeldung oder
- Vereinsregisterauszug
- ausgefülltes und unterschriebenes Antragsformular
Auskunft über die Halterdaten eines Fahrzeuges können erfragt werden, wenn sie benötigt werden
- zur Geltendmachung
- Sicherung oder Vollstreckung
- zur Befriedigung oder Abwehr
von Rechtsansprüchen im Zusammenhang mit
- der Teilnahme am Straßenverkehr
- dem Diebstahl oder sonstigen Abhandenkommen des Fahrzeuges
- zur Erhebung einer Privatklage wegen im Straßenverkehr begangener Verstöße