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Personalausweis abholen

Baden-Württemberg 99008001040000 Typ 2/3

Inhalt

Leistungsschlüssel

99008001040000

Leistungsbezeichnung

Personalausweis abholen

Leistungsbezeichnung II

Personalausweis abholen

Leistungstypisierung

Typ 2/3

Begriffe im Kontext

nicht vorhanden

Leistungstyp

nicht vorhanden

SDG Informationsbereiche

nicht vorhanden

Lagen Portalverbund

nicht vorhanden

Einheitlicher Ansprechpartner

nicht vorhanden

Fachlich freigegeben am

nicht vorhanden

Fachlich freigegeben durch

nicht vorhanden

Handlungsgrundlage

Gesetz über Personalausweise und den elektronischen Identitätsnachweis

Teaser

Abholung eines beantragten Personalausweises für deutsche Staatsangehörige

Volltext

Abholung eines beantragten Personalausweises für deutsche Staatsangehörige

  • Der Personalausweis wird zentral von der Bundesdruckerei in Berlin hergestellt.
  • Abgeholt wird der Personalausweis immer dort, wo er beantragt wurde.
  • Der Personalausweis kann auch mit Vollmacht abgeholt werden.

Bearbeitungsstand online abfragen
Ob der beantragte Personalausweis fertiggestellt und abholbereit ist, kann über einen Online Auskunftsservice nachgesehen werden (siehe unter "Onlineanträge").

Erforderliche Unterlagen

Bei persönlicher Vorsprache

  • bisheriger Personalausweis oder vorläufiger Personalausweis

Als bevollmächtigte Person

  • eigener Personalausweis oder Reisepass
  • Personalausweis oder vorläufiger Personalausweis der vollmachtgebenden Person
  • unterschriebene Vollmacht
    (bei Personalausweisen, die bis zum 14.02.2025 beantragt wurden: mit Aussage zum PIN-Brief)

Voraussetzungen

Der beantragte Personalausweis ist fertiggestellt und abholbereit.


Bei Personalausweisen, die bis zum 14.02.2025 beantragt wurden:

  • Der neue Personalausweis kann nach Erhalt des PIN-Briefes der Bundesdruckerei abgeholt werden. Der PIN-Brief selbst wird nicht benötigt.
  • Personen unter 15 Jahren und 9 Monaten Jahren erhalten keinen PIN-Brief. Die Online Ausweisfunktion bleibt bis zur Vollendung des 16. Lebensjahres gesperrt.
  • Wurde der PIN-Brief nicht zugeschickt, kann bei der Ausweisausgabe sofort eine neue PIN gesetzt werden.
  • Abholung mit Vollmacht
    Die Vollmacht muss eine Aussage über den Erhalt oder Nichterhalt des PIN-Briefes enthalten.

Kosten

Verwahrungsgebühr bei Abholung nach 3 Monaten: 20,00 Euro
Die Verwahrungsgebühr wird erhoben, sofern das beantragte Dokument nicht innerhalb von 3 Monaten nach Antragstellung abgeholt wurde.

Verfahrensablauf

Abholung ohne Termin
Die Abholung der in der Kaiserallee 8 beantragten Personalausweise erfolgt iim Expressbereich der Kaiserallee 8 (EG, Zimmer 16). Eine vorherige Terminvereinbarung ist nicht erforderlich.

Abholung mit Termin
Die Abholung der im Bürgerbüro Ost, im Stadtamt Durlach und in einer Ortsverwaltung beantragten Personalausweise ist nur mit vorheriger Terminvereinbarung möglich.
Termine können Sie online unter www.karlsruhe.de/terminvereinbarung, telefonisch über die Behördennummer 0721 115 oder direkt bei einer Ortsverwaltung buchen.

Bei Abholung eines Personalausweises, der ab dem 17.02.2025 beantragt wurde,
erhalten Sie bei der Aushändigung Ihres neuen Personalausweises gleichzeitig ein Begleitschreiben mit dem Sperrkennwort.

Bearbeitungsdauer

nicht vorhanden

Frist

Keine

Weiterführende Informationen

nicht vorhanden

Hinweise

Bitte beachten Sie, dass die Abholung in dem Bürgerbüro erfolgen muss, in welchen Sie bei der Beantragung vorgesprochen haben.

Rechtsbehelf

Keinen

Kurztext

nicht vorhanden

Ansprechpunkt

nicht vorhanden

Zuständige Stelle

nicht vorhanden

Formulare

nicht vorhanden