Anmeldeverfahren und Beratungsgespräch für Prostituierte
Inhalt
Begriffe im Kontext
nicht vorhanden
Fachlich freigegeben am
nicht vorhanden
Fachlich freigegeben durch
nicht vorhanden
- Bescheinigung über die gesundheitliche Beratung
- 1 ausgedrucktes Lichtbild
- Personalausweis, Reisepass, Passersatz oder Ausweisersatz
- Schriftlicher Nachweis über eine deutsche Melde- oder Zustellanschrift
Am 1. Juli 2017 trat das Prostituiertenschutzgesetz (ProstSchG) in Kraft.
In der Prostitution tätige Personen müssen ihre Tätigkeit nunmehr anmelden.
Hinweise zum Anmeldeverfahren nach dem Prostituiertenschutzgesetz:
Die Zuständigkeit für die Anmeldung der Prostituierten wurde zum 1. November 2017 durch das Inkrafttreten des Landesausführungsgesetzes zum Prostituiertenschutzgesetz auf die Stadt- und Landkreise übertragen.
Terminvereinbarung
Eine persönliche Vorsprache zur Anmeldung und Beratung ist nur mit Termin möglich.
Termine können Sie unter www.karlsruhe.de/terminvereinbarung oder telefonisch über die Behördennummer 0721 115 buchen.
Bei der Anmeldung sind folgende Angaben zu machen:
- Vor- und Nachname
- Geburtsdatum
- Geburtsort
- Staatsangehörigkeit
- Angaben zur alleinigen Wohnung, hilfsweise einer Zustellanschrift
- Länder und Kommunen, in denen die Tätigkeit geplant ist