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Bonuscard + Kultur

Baden-Württemberg 99015024000000 Typ 1

Inhalt

Leistungsschlüssel

99015024000000

Leistungsbezeichnung

Bonuscard + Kultur

Leistungsbezeichnung II

Bonuscard + Kultur

Leistungstypisierung

Typ 1

Begriffe im Kontext

nicht vorhanden

Leistungstyp

nicht vorhanden

SDG Informationsbereiche

nicht vorhanden

Lagen Portalverbund

nicht vorhanden

Einheitlicher Ansprechpartner

nicht vorhanden

Fachlich freigegeben am

nicht vorhanden

Fachlich freigegeben durch

nicht vorhanden

Handlungsgrundlage

Gemeinderatsbeschluss

Teaser

Die Landeshauptstadt Stuttgart gewährt mit der Bonuscard + Kultur eine freiwillige soziale Leistung. Mit dieser können die berechtigten Einwohnerinnen und Einwohner Ermäßigungen und Zuschüsse für vielfältige Angebote erhalten. Dem Berechtigtenkreis soll dadurch ermöglicht werden, trotz finanzieller Einschränkungen, am kulturellen, sportlichen und sozialen Leben in der Stadt teilzunehmen.

Volltext

Die Landeshauptstadt Stuttgart gewährt mit der Bonuscard + Kultur eine freiwillige soziale Leistung. Mit dieser können die berechtigten Einwohnerinnen und Einwohner Ermäßigungen und Zuschüsse für vielfältige Angebote erhalten. Dem Berechtigtenkreis soll dadurch ermöglicht werden, trotz finanzieller Einschränkungen, am kulturellen, sportlichen und sozialen Leben in der Stadt teilzunehmen.

Mit der Bonuscard + Kultur kann beim VVS/bei der SSB ein vergünstigte MonatsTickets für den öffentlichen Nahverkehr bezogen werden (das sog. Sozialticket).

Erforderliche Unterlagen

Ein vollständig ausgefüllter und zweifach unterschriebener Antrag auf die Bonuscard + Kultur.

Der Bezug von sozialen Leistungen ist durch eine Kopie des entsprechenden, aktuellen und vollständigen Leistungsbescheid nachzuweisen.

Voraussetzungen

Anspruchsberechtigt für den Erhalt der Bonuscard + Kultur sind ausschließlich Personen, die mit ihrem Hauptwohnsitz in Stuttgart gemeldet sind und

  • Leistungen nach dem Sozialgesetzbuch, Zweites Buch (SGB II)
  • Grundsicherung, Hilfe zum Lebensunterhalt sowie Leistungen in vollstationären Pflege- und Eingliederungshilfeeinrichtungen nach dem Sozialgesetzbuch, Zwölftes Buch (SGB XII)
  • Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz (AsylbLG)
  • Wohngeld nach dem Wohngeldgesetz (WoGG)
  • Kinderzuschlag nach dem BKGG (nicht Kindergeld)
  • einkommens- und vermögensabhängige Leistungen nach dem Sozialgesetzbuch, Achtes Buch (SGB VIII)

beziehen.

Kosten

Keine

Verfahrensablauf

Sofern die erforderlichen Nachweise mit einem Antrag eingehen oder während der Öffnungszeiten vorgelegt werden, wird die Bonuscard + Kultur zeitnah ausgestellt.

Bearbeitungsdauer

nicht vorhanden

Frist

Die Bonuscard + Kultur kann nur monatsgenau und nicht auf zurückliegende Jahre ausgestellt werden. Das Ausstellungsdatum (Monat) der Bonuscard + Kultur entspricht i.d.R. dem Posteingangsdatum bzw. dem Antragstellungsdatum.

Weiterführende Informationen

nicht vorhanden

Hinweise

nicht vorhanden

Rechtsbehelf

nicht vorhanden

Kurztext

nicht vorhanden

Ansprechpunkt

nicht vorhanden

Zuständige Stelle

nicht vorhanden

Formulare

nicht vorhanden