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Aufenthaltserlaubnis für Arbeitnehmer aus Drittstaaten - ICT-Karte beantragen

Baden-Württemberg 99010036001000 Typ 2/3

Inhalt

Leistungsschlüssel

99010036001000

Leistungsbezeichnung

Aufenthaltserlaubnis für Arbeitnehmer aus Drittstaaten - ICT-Karte beantragen

Leistungsbezeichnung II

Aufenthaltserlaubnis für Arbeitnehmer aus Drittstaaten - ICT-Karte beantragen

Leistungstypisierung

Typ 2/3

Begriffe im Kontext

nicht vorhanden

Leistungstyp

nicht vorhanden

SDG Informationsbereiche

nicht vorhanden

Lagen Portalverbund

nicht vorhanden

Einheitlicher Ansprechpartner

nicht vorhanden

Fachlich freigegeben am

nicht vorhanden

Fachlich freigegeben durch

nicht vorhanden

Handlungsgrundlage

Aufenthaltsgesetz (AufenthG)

  • § 19 ICT-Karte für unternehmensintern transferierte Arbeitnehmer

Aufenthaltsverordnung (AufenthV)

  • § 5 Allgemeine Voraussetzungen der Ausstellung des Reiseausweises für Ausländer
  • § 39 Verlängerung eines Aufenthalts im Bundesgebiet für längerfristige Zwecke
  • § 45 Gebühren für die Aufenthaltserlaubnis, die Blaue Karte EU, die ICT-Karte und die Mobiler-ICT-Karte

Teaser

Die ICT-Karte ist ein Aufenthaltstitel. Sie ergänzt die schon bestehenden Aufenthaltstitel. Anwendungsbereich ist der unternehmensinterne Transfer innerhalb der EU.
Konkret geht es um die vorübergehende Entsendung von Unternehmenspersonal solcher Unternehmen, die ihren Sitz außerhalb der EU haben, in eine Niederlassung des Unternehmens oder derselben Unternehmensgruppe innerhalb der Europäischen Union.

Volltext

Die ICT-Karte ist ein Aufenthaltstitel. Sie ergänzt die schon bestehenden Aufenthaltstitel. Anwendungsbereich ist der unternehmensinterne Transfer innerhalb der EU.
Konkret geht es um die vorübergehende Entsendung von Unternehmenspersonal solcher Unternehmen, die ihren Sitz außerhalb der EU haben, in eine Niederlassung des Unternehmens oder derselben Unternehmensgruppe innerhalb der Europäischen Union.

Die ICT-Karte soll vor allem die innereuropäische Mobilität erhöhen. Sie soll es Arbeitnehmern erleichtern, vorübergehend auch in Niederlassungen des eigenen Unternehmens in der EU zu arbeiten.
Im Gegenzug sollen Unternehmen, die Niederlassungen in EU-Mitgliedsstaaten haben, leichter Arbeitnehmer transferieren können.

Als Trainee können Sie auch eine ICT-Karte erhalten. Sie können sie im Rahmen eines unternehmensinternen Transfers während eines Traineeprogramms erhalten.

Trainee in diesem Sinne ist, wer

  • über einen Hochschulabschluss verfügt,
  • ein Traineeprogramm absolviert, das der beruflichen Entwicklung oder der Fortbildung in Bezug auf Geschäftstechniken und -methoden dient und
  • entlohnt wird.

Erforderliche Unterlagen

Die Dokumente und Angaben müssen Sie in der Regel in deutscher Sprache vorlegen.

Voraussetzungen

Sie können die ICT-Karte erhalten, wenn Sie

  • in der aufnehmenden Niederlassung als Führungskraft oder als Spezialist tätig werden und
  • direkt vor dem unternehmensinternen Transfer mindestens sechs Monate und für die Zeit des Transfers dem Unternehmen ununterbrochen angehören.
    Der Transfer muss eine Dauer von 90 Tagen überschreiten und maximal drei Jahre andauern.
    Bei einem Traineeaufenthalt beträgt die maximale Gültigkeitsdauer ein Jahr.

Folgende Voraussetzungen müssen vor allem für den Transfer eines Arbeitnehmers innerhalb seines Unternehmens oder Unternehmensgruppe erfüllt werden:

  • Nachweis der Qualifikation als Führungskraft, Spezialist oder Trainee
  • Beschäftigung im Unternehmen seit mindestens 6 Monaten
  • Zustimmung der Bundesagentur für Arbeit
  • Arbeitsvertrag mit der betreffenden Unternehmensniederlassung beziehungsweise Abordnungsschreiben oder ergänzende Entsendungsvereinbarung des Arbeitgebers
  • Wohnsitz und Lebensmittelpunkt des Bewerbers oder der Bewerberin in einem Drittstaat
  • Der Arbeitsvertrag muss mit denen des aufnehmenden Unternehmens vergleichbar sein

Kosten

  • erste Erteilung einer ICT-Karte: EUR 100,00
  • Verlängerung bis zu drei Monate: EUR 96,00
  • Verlängerung um mehr als drei Monate: EUR 93,00

Verfahrensablauf

Sie müssen die ICT-Karte bei der Ausländerbehörde beantragen. Sie müssen Ihren Antrag schriftlich stellen.

Bearbeitungsdauer

nicht vorhanden

Frist

vor Ablauf Ihres Visums

Weiterführende Informationen

nicht vorhanden

Hinweise

Die ICT-Karte kann nur aus dem außereuropäischen Ausland beantragt werden. Eine Beantragung im Inland ist nicht möglich.

Rechtsbehelf

Widerspruch

Klage vor dem Verwaltungsgericht

Kurztext

nicht vorhanden

Ansprechpunkt

nicht vorhanden

Zuständige Stelle

nicht vorhanden

Formulare

nicht vorhanden