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Baugenehmigung - Änderung der Nutzung einer baulichen Anlage beantragen

Baden-Württemberg 99012008000000 Typ 6

Inhalt

Leistungsschlüssel

99012008000000

Leistungsbezeichnung

Baugenehmigung - Änderung der Nutzung einer baulichen Anlage beantragen

Leistungsbezeichnung II

Baugenehmigung - Änderung der Nutzung einer baulichen Anlage beantragen

Leistungstypisierung

Typ 6

Begriffe im Kontext

nicht vorhanden

Leistungstyp

nicht vorhanden

SDG Informationsbereiche

nicht vorhanden

Lagen Portalverbund

nicht vorhanden

Einheitlicher Ansprechpartner

nicht vorhanden

Fachlich freigegeben am

nicht vorhanden

Fachlich freigegeben durch

nicht vorhanden

Teaser

Wenn in einer vorhandenen Anlage oder Einrichtung eine bestehende Nutzung (alte Nutzung) geändert wird (neue Nutzung), wird dies als Nutzungsänderung bezeichnet.

Volltext

Wenn in einer vorhandenen Anlage oder Einrichtung eine bestehende Nutzung (alte Nutzung) geändert wird (neue Nutzung), wird dies als Nutzungsänderung bezeichnet.

Eine Nutzungsänderung liegt beispielsweise vor, wenn ein bisher als Abstell- oder Hobbyraum genutzter Raum in einen Aufenthaltsraum (Wohnraum) oder ein bisheriger Wohnraum in eine Gaststätte, in ein Büro oder in eine Arztpraxis umgewandelt wird.

Die Nutzungsänderung steht in der Regel der Errichtung eines Gebäudes gleich. In Betracht kommt, bei Vorliegen der Voraussetzungen, ein Kenntnisgabeverfahren oder ein Baugenehmigungsverfahren, es sei denn, die Nutzungsänderung ist verfahrensfrei. Verfahrensfrei ist eine Nutzungsänderung in zwei Fällen:

  • Für die neue Nutzung gelten keine anderen oder weitergehenden Anforderungen als für die bisherige Nutzung.
  • Durch die neue Nutzung wird zusätzlicher Wohnraum in Wohngebäuden nach Gebäudeklasse 1 bis 3 im Innenbereich geschaffen.

Bloße Instandhaltungsarbeiten sind immer verfahrensfrei.

Erforderliche Unterlagen

Die Bestätigung ist gebührenpflichtig.

Achtung: Eine Gemeinde kann durch Satzung bestimmen, dass für Bauvorhaben, die zwar nach § 50 der Landesbauordnung für Baden-Württemberg verfahrensfrei sind, die Durchführung eines Kenntnisgabeverfahrens erforderlich ist.

Voraussetzungen

Auch bei einer Nutzungsänderung dürfen dem Vorhaben keine öffentlich-rechtlichen Vorschriften entgegenstehen. Vor allem wenn es sich um eine verfahrensfreie Nutzungsänderung handelt, müssen Sie als Bauherrin oder Bauherr prüfen, ob die bestehenden Regelungen eingehalten werden. Beispiele sind:

  • erforderliche Rettungswege sind vorhanden,
  • die Aufenthaltsraumhöhe ist gewahrt,
  • zusätzliche Stellplätze sind erforderlich und gegebenenfalls vorhanden.

Hinweis: Es ist auch möglich, dass Festsetzungen des Bebauungsplanes, Vorschriften der Landesbauordnung, Denkmalschutzbestimmungen oder sonstige Vorschriften einer Nutzungsänderung entgegenstehen.

Kosten

nicht vorhanden

Verfahrensablauf

Wenn Sie unsicher sind, können Sie sich im Hauptamt erkundigen, ob es sich bei der von Ihnen geplanten Nutzungsänderung um ein verfahrensfreies Vorhaben handelt, ob die Voraussetzungen für ein Kenntnisgabeverfahren gegeben sind oder ob Sie ein vereinfachtes beziehungsweise umfassendes Baugenehmigungsverfahren durchführen müssen.

Sie als Bauherrin oder Bauherr sind dafür verantwortlich, dass die erforderlichen Befreiungen oder Genehmigungen von den jeweils zuständigen Behörden eingeholt werden. Sie haben die Möglichkeit, sich mithilfe eines Antrags auf Bauvorbescheid von der Baurechtsbehörde bestätigen zu lassen, dass es sich bei Ihrem Bauvorhaben um ein verfahrensfreies Bauvorhaben handelt und/oder dass das Vorhaben öffentlich-rechtlich zulässig ist. Dazu müssen Sie aber prüfungsfähige Unterlagen vorlegen. Die Bestätigung ist gebührenpflichtig.

Achtung: Eine Gemeinde kann durch Satzung bestimmen, dass für Bauvorhaben, die zwar nach § 50 der Landesbauordnung für Baden-Württemberg verfahrensfrei sind, die Durchführung eines Kenntnisgabeverfahrens erforderlich ist.

Bearbeitungsdauer

nicht vorhanden

Frist

nicht vorhanden

Weiterführende Informationen

nicht vorhanden

Hinweise

nicht vorhanden

Rechtsbehelf

nicht vorhanden

Kurztext

nicht vorhanden

Ansprechpunkt

nicht vorhanden

Zuständige Stelle

nicht vorhanden

Formulare

nicht vorhanden