Grundbucheinsichtsstelle
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Das Grundbuchamt in Marxzell wurde 2016 zum Amtsgericht Maulbronn verlagert. Die Gemeinde Marxzell bietet den Bürgern die Einsichtnahme in die elektronischen Grundbücher an.
- Reisepass oder Personalausweis
- wenn das Grundstück nicht Ihr Eigentum ist: Unterlagen, aus denen sich Ihr berechtigtes Interesse ergibt (beispielsweise Einverständniserklärung des Eigentümers oder der Eigentümerin)
- unbeglaubigter Grundbuchauszug: 10,00 €
- beglaubigter Grundbuchauszug: 20,00 €
- bei einer Notarin oder einem Notar: 15,00 €
Sie müssen die Einsicht in das Grundbuch bei der Grundbucheinsichtsstelle beantragen. Der Antrag ist schriftlich zu stellen.
Hinweis: Zum Schutz des Eigentümers oder der Eigentümerin dürfen Sie nur Einsicht in das Grundbuch nehmen, wenn Sie ein berechtigtes Interesse nachweisen. Gläubiger oder Gläubigerinnen etwa können Einsicht nehmen, wenn sie zwangsvollstrecken möchten.
Möchten Sie ein Grundstück kaufen und aus diesem Grund Einsicht nehmen? Damit muss der Eigentümer oder die Eigentümerin einverstanden sein. Lassen Sie sich schriftlich bestätigen, dass Sie das Grundbuch einsehen dürfen.