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Grundbucheinsichtsstelle

Baden-Württemberg 99043008080000 Typ 2/3

Inhalt

Leistungsschlüssel

99043008080000

Leistungsbezeichnung

Grundbucheinsichtsstelle

Leistungsbezeichnung II

Grundbucheinsichtsstelle

Leistungstypisierung

Typ 2/3

Begriffe im Kontext

nicht vorhanden

Leistungstyp

nicht vorhanden

SDG Informationsbereiche

nicht vorhanden

Lagen Portalverbund

nicht vorhanden

Einheitlicher Ansprechpartner

nicht vorhanden

Fachlich freigegeben am

nicht vorhanden

Fachlich freigegeben durch

nicht vorhanden

Teaser

Das Grundbuchamt in Marxzell wurde 2016 zum Amtsgericht Maulbronn verlagert. Die Gemeinde Marxzell bietet den Bürgern die Einsichtnahme in die elektronischen Grundbücher an.

Volltext

Das Grundbuchamt in Marxzell wurde 2016 zum Amtsgericht Maulbronn verlagert. Die Gemeinde Marxzell bietet den Bürgern die Einsichtnahme in die elektronischen Grundbücher an.

Erforderliche Unterlagen

  • Reisepass oder Personalausweis
  • wenn das Grundstück nicht Ihr Eigentum ist: Unterlagen, aus denen sich Ihr berechtigtes Interesse ergibt (beispielsweise Einverständniserklärung des Eigentümers oder der Eigentümerin)

Voraussetzungen

Sie müssen ein berechtigtes Interesse haben, das Grundbuch einzusehen.

Kosten

  • unbeglaubigter Grundbuchauszug: 10,00 €
  • beglaubigter Grundbuchauszug: 20,00 €
  • bei einer Notarin oder einem Notar: 15,00 €

Verfahrensablauf

Sie müssen die Einsicht in das Grundbuch bei der Grundbucheinsichtsstelle beantragen. Der Antrag ist schriftlich zu stellen.

Hinweis: Zum Schutz des Eigentümers oder der Eigentümerin dürfen Sie nur Einsicht in das Grundbuch nehmen, wenn Sie ein berechtigtes Interesse nachweisen. Gläubiger oder Gläubigerinnen etwa können Einsicht nehmen, wenn sie zwangsvollstrecken möchten.

Möchten Sie ein Grundstück kaufen und aus diesem Grund Einsicht nehmen? Damit muss der Eigentümer oder die Eigentümerin einverstanden sein. Lassen Sie sich schriftlich bestätigen, dass Sie das Grundbuch einsehen dürfen.

Bearbeitungsdauer

nicht vorhanden

Frist

keine

Weiterführende Informationen

nicht vorhanden

Hinweise

nicht vorhanden

Rechtsbehelf

nicht vorhanden

Kurztext

nicht vorhanden

Ansprechpunkt

nicht vorhanden

Zuständige Stelle

nicht vorhanden

Formulare

nicht vorhanden