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Auszug aus der Bodenrichtwertkarte beantragen

Baden-Württemberg 99012006033000 Typ 4

Inhalt

Leistungsschlüssel

99012006033000

Leistungsbezeichnung

Auszug aus der Bodenrichtwertkarte beantragen

Leistungsbezeichnung II

Auszug aus der Bodenrichtwertkarte beantragen

Leistungstypisierung

Typ 4

Begriffe im Kontext

nicht vorhanden

Leistungstyp

nicht vorhanden

SDG Informationsbereiche

nicht vorhanden

Lagen Portalverbund

nicht vorhanden

Einheitlicher Ansprechpartner

nicht vorhanden

Fachlich freigegeben am

nicht vorhanden

Fachlich freigegeben durch

nicht vorhanden

Handlungsgrundlage

-

Teaser

Die Bodenrichtwerte sind nach § 196 Baugesetzbuch durchschnittliche Lagewerte für den Boden unter Berücksichtigung des unterschiedlichen Entwicklungszustands. Sie werden auf Grund der Kaufpreissammlung ermittelt und sind eine wesentliche Grundlage für die Ermittlung des Verkehrswerts von Grundstücken. Nähere Informationen zur Kaufpreissammlung finden Sie hier.

Volltext

Die Bodenrichtwerte sind nach § 196 Baugesetzbuch durchschnittliche Lagewerte für den Boden unter Berücksichtigung des unterschiedlichen Entwicklungszustands. Sie werden auf Grund der Kaufpreissammlung ermittelt und sind eine wesentliche Grundlage für die Ermittlung des Verkehrswerts von Grundstücken. Nähere Informationen zur Kaufpreissammlung finden Sie hier.

Die Bodenrichtwerte werden zum Ende eines jeden geraden Kalenderjahres durch den Gutachterausschuss ermittelt und anschließend veröffentlicht. Sie haben die Möglichkeit, die aktuellen Bodenrichtwerte hier online einzusehen.

Die Geschäftsstelle des Gutachterausschusses erteilt Auskünfte über Bodenrichtwerte auch gerne telefonisch.

Erforderliche Unterlagen

-

Voraussetzungen

Keine

Kosten

Die schriftlichen Auskünfte aus der Bodenrichtwertkarte sind mit Verwaltungsgebühren nach der Gutachterausschussgebührensatzung der Stadt Bruchsal verbunden.

Verfahrensablauf

Auf schriftlichen Antrag erteilt die Geschäftsstelle des Gutachterausschusses schriftliche Bescheinigungen über die Bodenrichtwerte. Das Antragsformular können Sie der Geschäftsstelle auch gerne ausgefüllt und unterschrieben in eingescannter Form per E-Mail senden.

Bearbeitungsdauer

nicht vorhanden

Frist

-

Weiterführende Informationen

nicht vorhanden

Hinweise

-

Rechtsbehelf

-

Kurztext

nicht vorhanden

Ansprechpunkt

nicht vorhanden

Zuständige Stelle

nicht vorhanden

Formulare

nicht vorhanden