Dies ist die interne Entwicklungsumgebung des FIM Portals. Bitte nutzen Sie die produktive Umgebung.

Produktakzessorische Versicherungsvermittler- Erlaubnisbefreiung beantragen

Baden-Württemberg 99050035010000 Typ 2/3

Inhalt

Leistungsschlüssel

99050035010000

Leistungsbezeichnung

Produktakzessorische Versicherungsvermittler- Erlaubnisbefreiung beantragen

Leistungsbezeichnung II

Produktakzessorische Versicherungsvermittler- Erlaubnisbefreiung beantragen

Leistungstypisierung

Typ 2/3

Begriffe im Kontext

nicht vorhanden

Leistungstyp

nicht vorhanden

SDG Informationsbereiche

nicht vorhanden

Lagen Portalverbund

nicht vorhanden

Einheitlicher Ansprechpartner

nicht vorhanden

Fachlich freigegeben am

nicht vorhanden

Fachlich freigegeben durch

nicht vorhanden

Teaser

Produktakzessorische Versicherungsvermittlerinnen und produktakzessorische Versicherungsvermittler können sich auf Antrag von der Erlaubnispflicht befreien lassen.

Volltext

Produktakzessorische Versicherungsvermittlerinnen und produktakzessorische Versicherungsvermittler können sich auf Antrag von der Erlaubnispflicht befreien lassen.

Die Erlaubnisbefreiung können natürliche und juristische Personen (z.B. GmbHs) beantragen. Personengesellschaften benötigen eine eigene Erlaubnisbefreiung für jede geschäftsführende Gesellschafterin und jeden geschäftsführenden Gesellschafter.

Achtung: Wenn Sie von der Erlaubnispflicht befreit werden, müssen Sie sich registrieren und im Vermittlerregister eintragen lassen.

Erforderliche Unterlagen

  • ausgefülltes Antragsformular
  • Kopie des Personalausweises oder eines vergleichbaren Identifikationspapiers
  • für den Nachweis zur unternehmerischen Rechtsform:
    • bei Unternehmenssitz in Deutschland:
      • bei in einem Register eingetragenen Unternehmen: Auszug aus dem Handelsregister beziehungsweise dem Partnerschaftsregister
      • ansonsten eine Ausfertigung des Gesellschaftsvertrages (z.B. bei einer Gesellschaft bürgerlichen Rechts (GbR))
    • bei Unternehmenssitz im Ausland: Dokumente aus dem Sitzland, die die Rechtsform nachweisen.
  • Erklärung des Auftraggebers über Ihre persönliche Zuverlässigkeit, Ihre Qualifikation und über Ihre geordneten Vermögensverhältnisse

Bei juristischen Personen (GmbH, Unternehmergesellschaften (haftungsbeschränkt), AG, eingetragene Genossenschaften) müssen Sie das Antragsformular für die juristische Person ausfüllen. Alle personenbezogenen Unterlagen müssen Sie für alle zur Geschäftsführung berechtigten natürlichen Personen einreichen, beispielsweise die Personalpapiere). Für die juristische Person benötigen Sie auch einen Auszug aus dem Gewerbezentralregister.

Personengesellschaften (GbR, KG, OHG, PartG, GmbH & Co. KG) sind als solche nicht erlaubnisfähig. Daher benötigt jeder geschäftsführende Gesellschafter und jede geschäftsführende Gesellschafterin die Befreiung von der Erlaubnispflicht. Für jede dieser Personen müssen Sie ein ausgefülltes Antragsformular und sämtliche persönliche Unterlagen einreichen.

Voraussetzungen

Voraussetzungen für die Befreiung von der Erlaubnispflicht sind:

  • Sie vermitteln die Versicherungen nur als Ergänzung zu anderen Produkten oder Dienstleistungen.
    Beispiel: Eine Autohändlerin oder ein Autohändler vermittelt beim Verkauf von Autos auch Kfz-Versicherungen.
  • Sie üben Ihre Tätigkeit aus
    • im Auftrag eines oder mehrerer Versicherungsvermittler mit Erlaubnis oder
    • im Auftrag eines oder mehrerer Versicherungsunternehmen.
  • Ihr Auftraggeber gibt eine Erklärung ab über
    • Ihre persönliche Zuverlässigkeit,
    • Ihre Qualifikation und
    • Ihre geordneten Vermögensverhältnisse.

Kosten

Erkundigen Sie sich bei der zuständigen IHK, mit welchen Kosten Sie rechnen müssen.

Verfahrensablauf

Die Befreiung von der Erlaubnispflicht müssen Sie bei der zuständigen Stelle beantragen. Ein Formular finden Sie auf den Internetseiten der Industrie- und Handelskammern.

Bearbeitungsdauer

zwei bis zehn Tage, je nach Vollständigkeit der Unterlagen

Frist

keine

Hinweis: Sie dürfen mit der Tätigkeit erst beginnen, wenn Sie die Befreiung erhalten haben.

Weiterführende Informationen

nicht vorhanden

Hinweise

nicht vorhanden

Rechtsbehelf

nicht vorhanden

Kurztext

nicht vorhanden

Ansprechpunkt

nicht vorhanden

Zuständige Stelle

nicht vorhanden

Formulare

nicht vorhanden