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Bodensee - Ferien- oder Urlauberpatent beantragen

Baden-Württemberg 99096001001001 Typ 4

Inhalt

Leistungsschlüssel

99096001001001

Leistungsbezeichnung

Bodensee - Ferien- oder Urlauberpatent beantragen

Leistungsbezeichnung II

Bodensee - Ferien- oder Urlauberpatent beantragen

Leistungstypisierung

Typ 4

Begriffe im Kontext

nicht vorhanden

Leistungstyp

nicht vorhanden

SDG Informationsbereiche

nicht vorhanden

Lagen Portalverbund

nicht vorhanden

Einheitlicher Ansprechpartner

nicht vorhanden

Fachlich freigegeben am

nicht vorhanden

Fachlich freigegeben durch

nicht vorhanden

Teaser

Wenn Sie kein Bodenseeschifferpatent, aber ein anderes Schifferpatent eines Bodenseeanrainerstaates besitzen, können Sie zum Führen eines Bootes auf dem Bodensee vorübergehend ein Ferien- oder Urlauberpatent (befristetes Bodenseeschifferpatent) erhalten.
Es gilt für 30 Tage am Stück innerhalb eines Kalenderjahres und wird nur einmal im Jahr erteilt.

Volltext

Wenn Sie kein Bodenseeschifferpatent, aber ein anderes Schifferpatent eines Bodenseeanrainerstaates besitzen, können Sie zum Führen eines Bootes auf dem Bodensee vorübergehend ein Ferien- oder Urlauberpatent (befristetes Bodenseeschifferpatent) erhalten.
Es gilt für 30 Tage am Stück innerhalb eines Kalenderjahres und wird nur einmal im Jahr erteilt.

Hinweis: Zum Führen eines auf dem Bodensee zugelassenen Fahrzeuges benötigen Sie in der Regel das Bodenseeschifferpatent, wenn

  • das Schiff oder Boot mit einem Motor betrieben wird und die Maschinenleistung über 4,4 Kilowatt liegt
  • das Segelboot mehr als 12 Quadratmeter Segelfläche hat.

Das Schiff muss unabhängig vom befristeten Bodenseeschifferpatent eine Zulassung oder eine Registrierung für den Bodensee haben.

Erforderliche Unterlagen

gut lesbare Fotokopie Ihres Schifferpatentes

Voraussetzungen

Voraussetzungen für das Ferien- oder Urlauberpatent sind:

Sie besitzen ein Schifferpatent aus einem der Bodenseeuferstaaten:

  • Schweiz
  • Österreich
  • Deutschland

Deutsche Befähigungsnachweise werden wie folgt anerkannt:

  • als Anerkennung für Segeln:
    • Sportbootführerschein Binnen unter Segel
    • A-Schein des DSV ausgestellt bis zum 31. März 1989
    • Sportküstenschifferschein
    • Sportseeschifferschein
    • Sporthochseeschifferschein
  • als Anerkennung für Motor:
    • Sportbootführerschein Binnen unter Motor
    • Sportbootführerschein See
    • Motorbootführerschein A für Binnenfahrt
  • als Anerkennung für Segeln und Motor:
    • Sportbootführerschein Binnen unter Segel und Motor
    • Eine Kombination aus jeweils einem anerkannten Befähigungsnachweis für Segeln und Motor

Kosten

  • Landratsamt Bodenseekreis: EUR 24,00
    Sie können die Gebühr entweder per Rechnung oder bei Abholung der Anerkennung beim Landratsamt direkt bar bezahlen.
  • Landratsamt Konstanz: EUR 24,00
    Sie erhalten einen Gebührenbescheid zusammen mit dem befristeten Bodenseeschifferpatent.
  • Landratsamt Lindau: EUR 12,50
    Sie erhalten eine Kostenrechnung. Bei Abholung der Anerkennung beim Landratsamt können Sie bar bezahlen.

Hinweis: Legen Sie Ihrem Antrag kein Bargeld oder Scheck bei.

Verfahrensablauf

Das Ferien- oder Urlauberpatent müssen Sie vor Ihrem Urlaub bei der zuständigen Stelle beantragen. Geben Sie in Ihrem Antrag die genaue Anschrift und den Zeitraum für die befristete Anerkennung an.

Beantragung beim

Bearbeitungsdauer

Die Bearbeitungsdauer hängt vom Einzelfall ab und erfolgt in der Regel innerhalb einer Woche.

Frist

rechtzeitig vor Urlaubsbeginn

Weiterführende Informationen

nicht vorhanden

Hinweise

s.o.

Rechtsbehelf

Im Falle eines ablehnenden Bescheids gemäß Rechtsbehelfsbelehrung

Kurztext

nicht vorhanden

Ansprechpunkt

nicht vorhanden

Zuständige Stelle

nicht vorhanden

Formulare

nicht vorhanden