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Melderegister - Gruppenauskunft beantragen

Baden-Württemberg 99115004001006 Typ 2/3

Inhalt

Leistungsschlüssel

99115004001006

Leistungsbezeichnung

Melderegister - Gruppenauskunft beantragen

Leistungsbezeichnung II

Melderegister - Gruppenauskunft beantragen

Leistungstypisierung

Typ 2/3

Begriffe im Kontext

nicht vorhanden

Leistungstyp

nicht vorhanden

SDG Informationsbereiche

nicht vorhanden

Lagen Portalverbund

nicht vorhanden

Einheitlicher Ansprechpartner

nicht vorhanden

Fachlich freigegeben am

nicht vorhanden

Fachlich freigegeben durch

nicht vorhanden

Handlungsgrundlage

Bundesmeldegesetz - BMG:

  • § 46 Gruppenauskunft
  • § 50 Abs. 1 Melderegisterauskünfte in besonderen Fällen

Teaser

Für die Zusammensetzung einer Personengruppe dürfen nur folgende Daten herangezogen werden:

Volltext

Für die Zusammensetzung einer Personengruppe dürfen nur folgende Daten herangezogen werden:

  • Geburtsdatum
  • Geschlecht
  • derzeitige Staatsangehörigkeit
  • derzeitige Anschriften
  • Einzugsdatum- und Auszugsdatum (wenn bekannt)
  • Familienstand mit der Angabe, ob ledig, verheiratet, geschieden, verwitwet, eine Lebenspartnerschaft führend, die Lebenspartnerschaft aufgehoben oder der Lebenspartner verstorben ist

Außer der Tatsache der Zugehörigkeit zu der Gruppe darf die Gemeinde folgende Daten mitteilen:

  • Vor- und Familiennamen
  • Doktorgrad
  • derzeitige Anschriften
  • Alter
  • Geschlecht
  • Staatsangehörigkeiten
  • gesetzliche Vertretung mit Vor- und Familiennamen sowie Anschrift

Erforderliche Unterlagen

  • Nachweis des öffentlichen Interesses

Die zuständige Stelle kann weitere Unterlagen wie z.B. Ausweisdokumente und Vertretungsbefugnisse verlangen.

Voraussetzungen

Eine Melderegisterauskunft über eine Vielzahl nicht namentlich bezeichneter Einwohner (Gruppenauskunft) darf nur erteilt werden, wenn daran ein öffentliches Interesse besteht.

Ein öffentliches Interesse liegt zum Beispiel vor, wenn im Rahmen eines Forschungsprojektes ein Universitätsinstitut mit einer Studie beauftragt wird. Dieses könnte lauten: "Akzeptanz des öffentlichen Personennahverkehrs bei 40- bis 45-Jährigen in der Region A". Die Meldebehörden der Region A dürfen dann dem Institut die Anschriften der 40- bis 45-Jährigen aus dieser Region geben.

Kosten

Die Höhe der Kosten richtet sich nach der Verwaltungsgebührensatzung der jeweiligen Gemeinde.

Verfahrensablauf

Ihren Antrag auf Gruppenauskunft können Sie bei der Meldebehörde des Wohnortes der gesuchten Personengruppe stellen:

  • persönlich
  • schriftlich oder
  • elektronisch

Hinweis: Das Melderegister der Gemeinden enthält nur Daten über Privatpersonen. Auskünfte über Firmen oder Wirtschaftsunternehmen erhalten Sie aus dem Gewerberegister.

Bearbeitungsdauer

In der Regel zwei bis zwölf Wochen im Falle einer schriftlichen Anforderung

Frist

Keine

Weiterführende Informationen

nicht vorhanden

Hinweise

Auf der Suche nach einer bestimmten Person können Sie eine einfache Melderegisterauskunft oder eine erweiterte Melderegisterauskunft beantragen.

Eine Sonderregelung in der Gruppenauskunft gilt für Parteien, Wählergruppen und anderen Trägern von Wahlvorschlägen. Sie können sechs Monate vor einer Wahl auf staatlicher oder kommunaler Ebene, wie z.B. Gemeinderatswahlen, eine Gruppenauskunft aus dem Melderegister beantragen. Dies gilt auch für allgemeine Abstimmungen oder Volks- und Bürgerbegehren. Wenn Sie keinen Widerspruch eingelegt haben, werden mitgeteilt:

  • Ihr Vor- und Familienname
  • ein eventueller Doktorgrad und
  • Ihre derzeitige Anschrift

Rechtsbehelf

Gegen die Ablehnung eines Auskunftsersuchens oder seiner nur teilweisen Entsprechung können Sie als betroffene Person bei der zuständigen Gemeinde schriftlich Widerspruch einlegen.

Kurztext

nicht vorhanden

Ansprechpunkt

nicht vorhanden

Zuständige Stelle

nicht vorhanden

Formulare

nicht vorhanden