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Staatsangehörigkeitsausweis beantragen

Baden-Württemberg 99099008037001 Typ 1

Inhalt

Leistungsschlüssel

99099008037001

Leistungsbezeichnung

Staatsangehörigkeitsausweis beantragen

Leistungsbezeichnung II

Staatsangehörigkeitsausweis beantragen

Leistungstypisierung

Typ 1

Begriffe im Kontext

nicht vorhanden

Leistungstyp

nicht vorhanden

SDG Informationsbereiche

nicht vorhanden

Lagen Portalverbund

nicht vorhanden

Einheitlicher Ansprechpartner

nicht vorhanden

Fachlich freigegeben am

nicht vorhanden

Fachlich freigegeben durch

nicht vorhanden

Handlungsgrundlage

Teaser

Den Besitz der deutschen Staatsangehörigkeit können Sie durch einen Staatsangehörigkeitsausweis nachweisen. Dieser Nachweis ist für alle Behörden verbindlich.

Volltext

Den Besitz der deutschen Staatsangehörigkeit können Sie durch einen Staatsangehörigkeitsausweis nachweisen. Dieser Nachweis ist für alle Behörden verbindlich.

Die Staatsangehörigkeitsbehörde stellt fest, ob die deutsche Staatsangehörigkeit besteht oder nicht.

Dazu müssen Sie ein berechtigtes Interesse glaubhaft machen.

Ein Staatsangehörigkeitsausweis wird in der Regel nur dann benötigt, wenn

  • die deutsche Staatsangehörigkeit zweifelhaft ist oder
  • ein urkundlicher Nachweis über deren Bestehen von einer deutschen oder ausländischen öffentlichen Stelle verlangt wird.

Erforderliche Unterlagen

Sie müssen nachweisen, dass Sie die deutsche Staatsangehörigkeit besitzen.

Mit hinreichender Wahrscheinlichkeit können Sie nachweisen, dass Sie die deutsche Staatsangehörigkeit erworben und nicht wieder verloren haben, durch

  • Urkunden,
  • Auszüge aus den Melderegistern oder
  • andere schriftliche Beweismittel.

Nützlich können folgende Unterlagen sein:

  • Unterlagen über Abstammung und Personenstand:
    Geburts- oder Abstammungsurkunden, Heiratsurkunden, Abschriften/Auszüge aus dem Familienbuch
  • Unterlagen über den Erwerb der deutschen Staatsangehörigkeit:
    Einbürgerungsurkunden, Verleihungsurkunden, Aufnahmeurkunden, Bescheinigungen/Urkunden über den Erwerb der deutschen Staatsangehörigkeit durch Erklärung oder Option, Ernennungsurkunden bei Beamten oder Beamtinnen, Feststellungsbescheide über den Staatsangehörigkeitserwerb durch Dienst in der ehemaligen deutschen Wehrmacht und anderen Verbänden
  • Unterlagen über die Zugehörigkeit zu dem Personenkreis, auf den sich eine Sammeleinbürgerung erstreckte:
    Vertriebenenausweise, Spätaussiedlerbescheinigungen (nach § 15 Abs. 1 und 2 BVFG), Volkslistenausweise, Volkstumsbescheinigungen oder andere Unterlagen über die deutsche Volkszugehörigkeit, Nachweis über (früheres) Heimatrecht, Bürgerrecht oder Wohnsitz in den betreffenden Gebieten, Bescheinigungen über Verzicht auf das Ausschlagungsrecht
  • Unterlagen über den Erwerb der Rechtsstellung als Deutscher beziehungsweise Deutsche ohne deutsche Staatsangehörigkeit:
    Vertriebenenausweise, Spätaussiedlerbescheinigungen (nach § 15 Abs. 1 und 2 BVFG),
    (alte) Flüchtlingsausweise, Registrierscheine, Meldebestätigungen beziehungsweise Meldebescheinigungen
  • Unterlagen über den Besitz der deutschen Staatsangehörigkeit oder der Rechtsstellung als Deutscher beziehungsweise Deutsche:
    Staatsangehörigkeitsnachweise, Heimatschein, Urkunden/Ausweise über die Rechtsstellung als Deutscher beziehungsweise Deutsche, Reisepässe, Personalausweise und andere Ausweispapiere (auch alte), Auszüge aus (früheren) Familienregistern, Bürgerlisten oder Bürgerverzeichnissen, Unterlagen über geleisteten Militärdienst oder Tätigkeit als Beamter beziehungsweise Beamtin, Meldebestätigungen, Meldebescheinigungen, Urkunden über die Genehmigung zur Beibehaltung der deutschen Staatsangehörigkeit

Bringen Sie mit, was Sie haben. Die Staatsangehörigkeitsbehörde ist Ihnen bei der Sichtung behilflich.

Voraussetzungen

Einen Staatsangehörigkeitsausweis kann die zuständige Stelle nur ausstellen, wenn sie festgestellt hat, dass Sie deutsche Staatsangehörige oder deutscher Staatsangehöriger sind.

Sie prüft dazu, ob und wodurch Sie die deutsche Staatsangehörigkeit

  • erworben haben oder aber
  • wieder verloren haben.

Kosten

51,00 EUR

Verfahrensablauf

Einige Staatsangehörigkeitsbehörden bieten einen Onlineantrag an. Ob auch die für Sie zuständige Staatsangehörigkeitsbehörde einen Onlineantrag bereit hält, können Sie durch Angabe Ihres Wohnortes im Feld „Onlineantrag“ in Erfahrung bringen. Ansonsten können Sie die Ausstellung eines Staatsangehörigkeitsausweises formlos beantragen.

Wenn Sie nachweislich die deutsche Staatsangehörigkeit besitzen, wird Ihnen ein Staatsangehörigkeitsausweis ausgestellt.
Wenn Sie kein deutscher Staatsangehöriger beziehungsweise keine deutsche Staatsangehörige sind, stellt die Behörde auf Antrag eine Bescheinigung über das Nichtbestehen der deutschen Staatsangehörigkeit aus.

Außer den Angaben zu Ihrer Person sind auch Angaben über die Personen erforderlich, von denen Sie Ihre Staatsangehörigkeit ableiten.
Lassen Sie sich dazu von der Behörde beraten.

Bearbeitungsdauer

nicht vorhanden

Frist

Keine

Weiterführende Informationen

nicht vorhanden

Hinweise

Keine

Rechtsbehelf

Widerspruch und Klage

Kurztext

nicht vorhanden

Ansprechpunkt

nicht vorhanden

Zuständige Stelle

nicht vorhanden

Formulare

nicht vorhanden