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Eignung als sachverständige Stelle laut Heizkostenverordnung - Bestätigung beantragen

Baden-Württemberg 99050060008000 Typ 2/3

Inhalt

Leistungsschlüssel

99050060008000

Leistungsbezeichnung

Eignung als sachverständige Stelle laut Heizkostenverordnung - Bestätigung beantragen

Leistungsbezeichnung II

Eignung als sachverständige Stelle laut Heizkostenverordnung - Bestätigung beantragen

Leistungstypisierung

Typ 2/3

Begriffe im Kontext

nicht vorhanden

Leistungstyp

nicht vorhanden

SDG Informationsbereiche

nicht vorhanden

Lagen Portalverbund

nicht vorhanden

Einheitlicher Ansprechpartner

nicht vorhanden

Fachlich freigegeben am

nicht vorhanden

Fachlich freigegeben durch

nicht vorhanden

Teaser

Heizkostenverteiler zur Erfassung des anteiligen Wärmeverbrauchs

Volltext

Heizkostenverteiler zur Erfassung des anteiligen Wärmeverbrauchs

  • müssen den anerkannten Regeln der Technik entsprechen oder
  • ihre Eignung muss auf andere Weise nachgewiesen sein.

Sachverständige Stellen prüfen und bestätigen, dass die Bauarten von Heizkostenverteilern geeignet sind. Als sachverständige Stellen können natürliche und juristische Personen tätig sein, denen die Behörde ihre Eignung bestätigt hat.

Erforderliche Unterlagen

  • Angaben und Nachweise über die geeignete räumliche Unterbringung und die technische Ausstattung nach den Anforderungen der Physikalisch-Technischen Bundesanstalt
  • Nachweis der Fachkunde, Zuverlässigkeit und Unabhängigkeit (das heißt, neutrale und objektive Prüftätigkeit, wirtschaftliche Unabhängigkeit) der Leitung und des Personals
  • Angaben zur Art der zu begutachtenden Heizkostenverteiler
  • Nachweis über die für die Unterhaltung und den ordnungsgemäßen Betrieb erforderlichen Mittel

Hinweis: Das Regierungspräsidium Tübingen kann weitere Angaben und Unterlagen verlangen, soweit es für die Beurteilung der Bestätigungsvoraussetzungen erforderlich ist.

Voraussetzungen

Voraussetzungen für die Eignungsbestätigung sind:

  • Sie verfügen
    • über umfangreiche messtechnische Anlagen und Ausstattungen zur Prüfung von Heizsystemen sowie
    • über entsprechend fachkundiges Personal.
  • Die messtechnischen Einrichtungen müssen die Anforderungen der Physikalisch-Technischen Bundesanstalt erfüllen.
    Diese sind Mindestanforderungen für die Prüfung von Heizkostenverteilern. Erkundigen Sie sich bei der Physikalisch-Technischen Bundesanstalt nach den genauen technischen Anforderungen.

Kosten

allgemeine Verwaltungsgebühr zwischen 3 und 10.000 Euro

Verfahrensablauf

Die Eignungsbestätigung als sachverständige Stelle können Sie formlos beim Regierungspräsidium Tübingen beantragen.

Es prüft in Zusammenarbeit mit der Physikalisch-Technischen Bundesanstalt Ihre Eignung und stellt bei positivem Ergebnis die Eignungsbestätigung aus.

Bearbeitungsdauer

nicht vorhanden

Frist

keine

Weiterführende Informationen

nicht vorhanden

Hinweise

nicht vorhanden

Rechtsbehelf

nicht vorhanden

Kurztext

nicht vorhanden

Ansprechpunkt

nicht vorhanden

Zuständige Stelle

nicht vorhanden

Formulare

nicht vorhanden