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Umkennzeichnung von Fahrzeugen im Landkreis Karlsruhe

Baden-Württemberg 99036008007000 Typ 4

Inhalt

Leistungsschlüssel

99036008007000

Leistungsbezeichnung

Umkennzeichnung von Fahrzeugen im Landkreis Karlsruhe

Leistungsbezeichnung II

Umkennzeichnung von Fahrzeugen im Landkreis Karlsruhe

Leistungstypisierung

Typ 4

Begriffe im Kontext

nicht vorhanden

Leistungstyp

nicht vorhanden

SDG Informationsbereiche

nicht vorhanden

Lagen Portalverbund

nicht vorhanden

Einheitlicher Ansprechpartner

nicht vorhanden

Fachlich freigegeben am

nicht vorhanden

Fachlich freigegeben durch

nicht vorhanden

Handlungsgrundlage

nicht vorhanden

Teaser

Sie möchten ein Fahrzeug umkennzeichnen?

Volltext

Sie möchten ein Fahrzeug umkennzeichnen?

Sie können umkennzeichnen, wenn Sie einfach ein neues Nummernschild mit Ihren Lieblingsbuchstaben und Ziffern erhalten wollen.

Sie müssen umkennzeichnen, wenn eines oder mehrere Kennzeichenschilder gestohlen oder verloren wurden (siehe auch "Diebstahl oder Verlust von Kennzeichen").

Erforderliche Unterlagen

  • Ausweisdokument
    - Gültiger Personalausweis oder
    - Gültiger Reisepass
  • Zulassungsbescheinigung Teil II (Fahrzeugbrief)
  • Zulassungsbescheinigung Teil I (Fahrzeugschein)
  • Bescheinigung über die letzte Hauptuntersuchung (z.B. TÜV)
  • das/die Kennzeichenschilder

Wenn Sie die Umkennzeichnung bevollmächtigt für eine andere Person vornehmen wollen:
zusätzlich: unterschriebene Vollmacht des künftigen Halters und aktueller Personalausweis mit aktueller Anschrift des künftigen Halters. Ferner wird der Personalausweis von Ihnen als Bevollmächtigten benötigt.

 

Wichtig: Bei einem Verlust von Kennzeichen zusätzlich:

Das ggf. noch vorhandene Kennzeichen

Schriftliche Verlusterklärung  (siehe Formular "Eidesstattliche Versicherung Verlust Kennzeichen"). Diese muss vom Halter unterschrieben sein.

 

Wichtig: Bei einem Diebstahl von Kennzeichen zusätzlich:

Das ggf. noch vorhandene Kennzeichen

Nachweis über die Diebstahlsanzeige bei der Polizei

Schriftliche Verlusterklärung (siehe Formular "Eidesstattliche Versicherung Verlust Kennzeichen"). Diese muss vom Halter unterschrieben sein.

Voraussetzungen

-

Kosten

26,80 Euro (im Einzelfall höher) + 12,80 Euro für die Wunschkennzeichenreservierung,

eventuell 5,- Euro für eine neue Feinstaubplakette

sowie die Kosten für die Kennzeichenschilder

Verfahrensablauf

Bei einem Verlust bzw. Diebstahl von Fahrzeugpapieren oder der Kennzeichenschilder oder des Fahrzeuges müssen Sie sich schnellstmöglich mit Ihrer Kfz-Zulassungsbehörde unter Vorlage einer Diebstahlanzeige / Eidesstattliche Versicherung, Personalausweis, evtl. noch vorhandenes Kennzeichenschild bzw. der Fahrzeugpapiere, in Verbindung setzen.

Hinweis:

Wurde das Fahrzeug oder Kennzeichen im Ausland gestohlen, ist neben der ausländischen Diebstahlsanzeige auch die Anzeige bei einer Polizeidienststelle in Deutschland notwendig.

 

Bearbeitungsdauer

nicht vorhanden

Frist

nicht vorhanden

Weiterführende Informationen

nicht vorhanden

Hinweise

Weiterführende Informationen

Achtung: Nach Verlust oder Diebstahl ist die betroffene Kennzeichenkombination aus Buchstaben und Ziffern für 10 Jahre gesperrt!

Rechtsbehelf

nicht vorhanden

Kurztext

nicht vorhanden

Ansprechpunkt

nicht vorhanden

Zuständige Stelle

nicht vorhanden

Formulare

nicht vorhanden