Heilpraktiker im Landkreis Karlsruhe
Inhalt
Begriffe im Kontext
nicht vorhanden
Fachlich freigegeben am
nicht vorhanden
Fachlich freigegeben durch
nicht vorhanden
Das Gesundheitsamt im Landratsamt Karlsruhe ist für die Erteilung und Rücknahme der Heilpraktikerlaubnis im Regierungsbezirk Karlsruhe (Region Nordbaden) zuständig. Wer die Erlaubnis zur Ausübung der Heilkunde als Heilpraktiker gemäß dem Heilpraktikergesetzes beantragen möchte, stellt beim Landratsamt Karlsruhe den entsprechenden Antrag.
Das Gesundheitsamt im Landratsamt Karlsruhe ist für die Erteilung und Rücknahme der Heilpraktikerlaubnis im Regierungsbezirk Karlsruhe (Region Nordbaden) zuständig. Wer die Erlaubnis zur Ausübung der Heilkunde als Heilpraktiker gemäß dem Heilpraktikergesetzes beantragen möchte, stellt beim Landratsamt Karlsruhe den entsprechenden Antrag.
Informationen zu den erforderlichen Unterlagen sowie die Antragsformulare erhalten Sie auf der Homepage des Landratsamtes Karlsruhe.
Informationen zu den Voraussetzungen sowie die Antragsformulare erhalten Sie auf der Homepage des Landratsamtes Karlsruhe.
Wer die Erlaubnis zur Ausübung der Heilkunde als Heilpraktiker beantragen möchte, stellt beim Landratsamt Karlsruhe den entsprechenden Antrag.