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Akademische Gesundheitsberufe - Anerkennung der Weiterbildung beantragen

Baden-Württemberg 99131018016000 Typ 4

Inhalt

Leistungsschlüssel

99131018016000

Leistungsbezeichnung

Akademische Gesundheitsberufe - Anerkennung der Weiterbildung beantragen

Leistungsbezeichnung II

Akademische Gesundheitsberufe - Anerkennung der Weiterbildung beantragen

Leistungstypisierung

Typ 4

Begriffe im Kontext

nicht vorhanden

Leistungstyp

nicht vorhanden

SDG Informationsbereiche

nicht vorhanden

Lagen Portalverbund

nicht vorhanden

Einheitlicher Ansprechpartner

nicht vorhanden

Fachlich freigegeben am

nicht vorhanden

Fachlich freigegeben durch

nicht vorhanden

Teaser

Haben Sie eine Weiterbildungsmaßnahme erfolgreich abgeschlossen? Dann sind Sie üblicherweise zum Führen einer Weiterbildungsbezeichnung berechtigt, zum Beispiel einer Facharztbezeichnung. Bevor Sie eine solche Bezeichnung führen dürfen, müssen Sie sie von der zuständigen Heilberufe-Kammer anerkennen lassen.

Volltext

Haben Sie eine Weiterbildungsmaßnahme erfolgreich abgeschlossen? Dann sind Sie üblicherweise zum Führen einer Weiterbildungsbezeichnung berechtigt, zum Beispiel einer Facharztbezeichnung. Bevor Sie eine solche Bezeichnung führen dürfen, müssen Sie sie von der zuständigen Heilberufe-Kammer anerkennen lassen.

Erforderliche Unterlagen

Welche Unterlagen und Nachweise Sie Ihrem Antrag beilegen müssen, erfahren Sie im Antragsformular.

Voraussetzungen

Welche Voraussetzungen Ihre Weiterbildung für die Anerkennung erfüllen muss, können Sie auf den Internetseiten der für Sie zuständigen Heilberufe-Kammer nachlesen. Dort finden Sie auch passende Weiterbildungsangebote.

Kosten

Gebühren nach der der jeweiligen Weiterbildungsordnung in Verbindung mit der Gebührenordnung der Heilberufe-Kammer in unterschiedlicher Höhe

Verfahrensablauf

Die Anerkennung müssen Sie schriftlich beantragen. Das notwendige Formular erhalten Sie bei der zuständigen Heilberufe-Kammer. Je nach Angebot können Sie es auch im Internet herunterladen.

Bearbeitungsdauer

nicht vorhanden

Frist

Erkundigen Sie sich bei der zuständigen Stelle.

Weiterführende Informationen

nicht vorhanden

Hinweise

Keine.

Rechtsbehelf

Widerspruch

Kurztext

nicht vorhanden

Ansprechpunkt

nicht vorhanden

Zuständige Stelle

nicht vorhanden

Formulare

nicht vorhanden