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Abgeltungsteuer - Nichtveranlagungs-Bescheinigung beantragen

Baden-Württemberg 99102040010000 Typ 2/3

Inhalt

Leistungsschlüssel

99102040010000

Leistungsbezeichnung

Abgeltungsteuer - Nichtveranlagungs-Bescheinigung beantragen

Leistungsbezeichnung II

Abgeltungsteuer - Nichtveranlagungs-Bescheinigung beantragen

Leistungstypisierung

Typ 2/3

Begriffe im Kontext

nicht vorhanden

Leistungstyp

nicht vorhanden

SDG Informationsbereiche

nicht vorhanden

Lagen Portalverbund

nicht vorhanden

Einheitlicher Ansprechpartner

nicht vorhanden

Fachlich freigegeben am

nicht vorhanden

Fachlich freigegeben durch

nicht vorhanden

Handlungsgrundlage

Einkommensteuergesetz (EStG):

  • § 44a Absatz 2 Satz 1 Nummer 2 Abstandnahme vom Steuerabzug

Teaser

Beziehen Sie Einkünfte aus Kapitalvermögen von einer Bank, muss diese grundsätzlich Kapitalertragsteuer (sogenannte Abgeltungsteuer) einbehalten. Allerdings können Sie Ihrer Bank auch einen Freistellungsauftrag erteilen. Dieser beträgt maximal:

Volltext

Beziehen Sie Einkünfte aus Kapitalvermögen von einer Bank, muss diese grundsätzlich Kapitalertragsteuer (sogenannte Abgeltungsteuer) einbehalten. Allerdings können Sie Ihrer Bank auch einen Freistellungsauftrag erteilen. Dieser beträgt maximal:

  • wenn Sie ledig sind: 1.000 EUR
  • wenn Sie verheiratet sind oder in einer eingetragenen Lebenspartnerschaft leben: 2.000 EUR

Mit dem Einbehalt der Kapitalertragsteuer ist die Besteuerung Ihrer Kapitalerträge grundsätzlich abgegolten. Das gilt jedoch nur für inländische Kapitalerträge. Erhalten Sie Ihre Kapitalerträge von einer ausländischen Bank, wird keine Abgeltungsteuer einbehalten und Sie müssen grundsätzlich eine Einkommensteuererklärung abgeben.

Möchten Sie keine Abgeltungsteuer abgezogen bekommen, müssen Sie der Bank eine Nichtveranlagungs-Bescheinigung (NV-Bescheinigung) des Finanzamtes vorlegen.

Hinweis: Bei geringeren Kapitalerträgen benötigen Sie für die Befreiung von der Abgeltungsteuer keine NV-Bescheinigung. In diesem Fall können Sie Ihrer Bank einen Freistellungsauftrag erteilen. Das Formular hierfür erhalten Sie bei Ihrer Bank.

Erforderliche Unterlagen

  • Einkommensnachweise
  • Rentenbescheide
  • Leistungsmitteilungen aus Altersvorsorgeverträgen
  • Leistungsmitteilungen aus der kapitalgedeckten betrieblichen Altersversorgung
  • bei Anträgen für minderjährige Kinder: Nachweis über die Verfügungsberechtigung der Kinder über die Konten

Voraussetzungen

Eine NV-Bescheinigung können Sie erhalten, wenn Ihr Einkommen so gering ist, dass Sie keine Einkommensteuer bezahlen müssen. Das ist der Fall, wenn Ihr zu versteuerndes Einkommen (inklusive Ihrer Kapitalerträge) im Jahr 2025 folgende Beträge nicht übersteigt:

  • wenn Sie ledig sind: 12.096 EUR (2024: 11.784 EUR )
  • wenn Sie verheiratet sind oder in einer eingetragenen Lebenspartnerschaften leben: 24.192 EUR (2024: 23.568 EUR )

Kosten

Es entstehen Ihnen beim Finanzamt keine Kosten.

Verfahrensablauf

Die NV-Bescheinigung müssen Sie beim Finanzamt mit dem „Antrag auf Ausstellung einer Nichtveranlagungs-(NV-)Bescheinigung“ (NV 1 A) beantragen. Das Formular erhalten Sie im Service-Center Ihres Finanzamts. Die Steuerverwaltung stellt es außerdem zum Download zur Verfügung.

Achtung: Vergessen Sie nicht, Ihr voraussichtliches Einkommen im ersten Geltungsjahr anzugeben, sonst kann das Finanzamt keine NV-Bescheinigung ausstellen.

Tragen Sie die Anzahl der benötigten NV-Bescheinigungen in Zeile 25 des Antragsformulars ein. Üblicherweise benötigen Sie ein Exemplar für jede Bank, bei der Sie Kapitalvermögen angelegt haben.

Das Finanzamt stellt Ihnen die NV-Bescheinigung normalerweise für drei Jahre aus.

Hinweis: Das Finanzamt stellt die NV-Bescheinigung von verheirateten Personen beziehungsweise Personen in einer eingetragenen Lebenspartnerschaft auf die Eheleute oder Lebenspartner gemeinsam aus.

Eine auf die Eheleute oder Lebenspartner beziehungsweise Lebenspartnerinnen ausgestellte NV-Bescheinigung ist auch gültig, wenn ein Konto nur auf die Ehefrau oder den Ehemann beziehungsweise auf einen Lebenspartner oder eine Lebenspartnerin lautet.

Für minderjährige Kinder mit eigenen Einnahmen aus Kapitalvermögen müssen Sie als gesetzliche Vertreterin oder gesetzlicher Vertreter jeweils ein gesondertes Formular ausfüllen.

Bearbeitungsdauer

nicht vorhanden

Frist

Sie müssen die NV-Bescheinigung rechtzeitig, das heißt, vor dem Fälligkeitstermin der Kapitalerträge, beim Finanzamt beantragen. Bitte planen Sie die Bearbeitungsdauer des Antrags beim Finanzamt ein.

Weiterführende Informationen

nicht vorhanden

Hinweise

keine

Rechtsbehelf

kein

Kurztext

nicht vorhanden

Ansprechpunkt

nicht vorhanden

Zuständige Stelle

nicht vorhanden

Formulare

nicht vorhanden