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Spielgeräte mit Gewinnmöglichkeit gewerblich aufstellen - Erlaubnis beantragen

Baden-Württemberg 99050027005000 Typ 2/3

Inhalt

Leistungsschlüssel

99050027005000

Leistungsbezeichnung

Spielgeräte mit Gewinnmöglichkeit gewerblich aufstellen - Erlaubnis beantragen

Leistungsbezeichnung II

Spielgeräte mit Gewinnmöglichkeit gewerblich aufstellen - Erlaubnis beantragen

Leistungstypisierung

Typ 2/3

Begriffe im Kontext

nicht vorhanden

Leistungstyp

nicht vorhanden

SDG Informationsbereiche

nicht vorhanden

Lagen Portalverbund

nicht vorhanden

Einheitlicher Ansprechpartner

nicht vorhanden

Fachlich freigegeben am

nicht vorhanden

Fachlich freigegeben durch

nicht vorhanden

Teaser

Wenn Sie gewerbsmäßig Spielautomaten mit Gewinnmöglichkeit aufstellen wollen, benötigen Sie dafür eine Erlaubnis. Zusätzlich müssen Sie für jedes aufgestellte Gerät nachweisen, dass der gewählte Ort für diesen Zweck geeignet ist.

Volltext

Wenn Sie gewerbsmäßig Spielautomaten mit Gewinnmöglichkeit aufstellen wollen, benötigen Sie dafür eine Erlaubnis. Zusätzlich müssen Sie für jedes aufgestellte Gerät nachweisen, dass der gewählte Ort für diesen Zweck geeignet ist.

Eine Bestätigung darüber stellt Ihnen die Gemeinde aus, in der Sie das Gerät mit Gewinnmöglichkeit aufstellen wollen. Beachten Sie, dass Sie mit dieser Erlaubnis keine Spielhalle eröffnen dürfen. Nähere Informationen darüber finden Sie in der Verfahrensbeschreibung "Erlaubnis für Spielhallen".

Erforderliche Unterlagen

  • ausgefülltes Antragsformular
  • Kopie des Personalausweises oder eines vergleichbaren Identifikationspapiers
  • für den Nachweis der unternehmerischen Rechtsform:
    • Wenn Sie Ihren Unternehmenssitz in Deutschland haben, benötigen Sie:
      • bei eingetragenen Unternehmen: einen Handelsregisterauszug und gegebenenfalls eine Ausfertigung des Gesellschaftsvertrages (z.B. bei einer Gesellschaft bürgerlichen Rechts (GbR)).
    • Wenn Sie Ihren Unternehmenssitz im Ausland haben, benötigen Sie Dokumente aus diesem Land, die die Rechtsform nachweisen.
  • für den Nachweis der persönlichen Zuverlässigkeit:
    • Wenn Sie Ihren Wohnsitz in Deutschland haben, benötigen Sie in der Regel:
    • Wenn Sie Ihren Wohnsitz im Ausland haben, benötigen Sie Dokumente aus Ihrem Heimatland, die nachweisen, dass Sie die persönliche Zuverlässigkeit zur Ausübung der gewünschten Dienstleistung besitzen.
  • gegebenenfalls Nachweis der Geeignetheit für den Aufstellungsort
  • Unterrichtungsnachweis der IHK
  • Sozialkonzept

Bei der Überprüfung der persönlichen Zuverlässigkeit kann die genehmigende Behörde im Einzelfall neben den aufgeführten Dokumenten weitere Dokumente anfordern, die geeignet sind, eine Aussage über Ihre persönliche Zuverlässigkeit als Antragsteller zu treffen.

Bei juristischen Personen (GmbH, Unternehmensgesellschaften, AG, eingetragene Genossenschaften) ist das Antragsformular lediglich für die juristische Person selbst auszufüllen. Alle personenbezogenen Unterlagen sind für alle zur Geschäftsführung berechtigten natürlichen Personen einzureichen, z.B. Führungszeugnis, Personalpapiere. Für die juristische Person ist außerdem ein Auszug aus dem Gewerbezentralregister zu beantragen.

Bei Personengesellschaften, die als solche nicht selbst erlaubnisfähig sind (GbR, KG, OHG, PartG, GmbH & Co. KG), benötigt jeder geschäftsführende Gesellschafter die Erlaubnis, so dass für jeden ein Antragsformular und sämtliche persönliche Unterlagen nötig sind.

Voraussetzungen

  • persönliche Zuverlässigkeit des Antragstellers
  • Zulassung der Geräte durch die Physikalisch-Technische Bundesanstalt
    Diese Zulassung muss alle zwei Jahre erneuert werden.
  • Bescheinigung einer Industrie- und Handelskammer mit der Sie nachweisen, dass Sie über die für die Ausübung dieses Gewerbes notwendigen Kenntnisse zum Spieler- und Jugendschutz informiert sind. In Baden-Württemberg erhalten Sie diese Bescheinigung und Information bei der IHK Reutlingen.
  • Vorlage eines Sozialkonzepts einer öffentlich anerkannten Institution, in dem Sie darlegen, mit welchen Maßnahmen Sie den sozialschädlichen Auswirkungen des Glücksspiels vorbeugen.

Kosten

Die Höhe der Gebühren richtet sich nach der Gebührensatzung der Gemeinde.

Verfahrensablauf

Sie müssen die Erlaubnis zur Aufstellung der Spielautomaten mit Gewinnmöglichkeit bei der zuständigen Stelle beantragen.

Einige Gemeinden bieten dazu ein Formular an beziehungsweise stellen es online zum Download zur Verfügung. 

Die Erlaubnis kann mit Auflagen auch im Hinblick auf den Aufstellungsort verbunden werden, wenn dies dem Schutz der Allgemeinheit, der Gäste oder der Bewohner des jeweiligen Betriebsgrundstücks beziehungsweise der Nachbargrundstücke dient oder im Interesse des Jugendschutzes erforderlich ist. Die Auflagen können auch nachträglich erteilt, geändert oder ergänzt werden.

Bearbeitungsdauer

nicht vorhanden

Frist

nicht vorhanden

Weiterführende Informationen

nicht vorhanden

Hinweise

nicht vorhanden

Rechtsbehelf

nicht vorhanden

Kurztext

nicht vorhanden

Ansprechpunkt

nicht vorhanden

Zuständige Stelle

nicht vorhanden

Formulare

nicht vorhanden