Korruptionsfall melden
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Der Begriff "Korruption" wird durch Strafvorschriften ausgefüllt und umfasst Bestechungs- und Begleitdelikte, wie z. B. Vorteilsannahme, Bestechlichkeit, Vorteilsgewährung, Verletzung von Dienstgeheimnissen, Unterschlagung, Untreue oder Urkundenfälschung. Eine korrekte, gut funktionierende, transparente und bürgernahe Verwaltung muss gewährleisten, dass Verdachtsmomenten nachgegangen wird bzw. Korruption im Amt vermieden wird. Die Stadt Ettlingen arbeitet daher mit einem "Vertrauensanwalt für Korruptionsprävention" zusammen, an den sich Mitarbeiter der Stadtverwaltung, Bürger/Einwohner, Geschäftspartner und Kunden der Stadt Ettlingen kostenfrei wenden können. Dieser nimmt auch anonyme Hinweise entgegen und geht diesen nach.
Es fallen keine Kosten an, die Kosten für den Vertrauensanwalt übernimmt die Stadtverwaltung.
Die Revision und der Vertrauensanwalt nehmen Hinweise entgegen und gehen diesen nach. Der Vertrauensanwalt nimmt Hinweise auch anonym entgegen und sichert diese auch gegenüber der Stadtverwaltung zu.