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Wasserrechtliche Bewilligung beantragen

Baden-Württemberg 99129011017000 Typ 4

Inhalt

Leistungsschlüssel

99129011017000

Leistungsbezeichnung

Wasserrechtliche Bewilligung beantragen

Leistungsbezeichnung II

Wasserrechtliche Bewilligung beantragen

Leistungstypisierung

Typ 4

Begriffe im Kontext

nicht vorhanden

Leistungstyp

nicht vorhanden

SDG Informationsbereiche

nicht vorhanden

Lagen Portalverbund

nicht vorhanden

Einheitlicher Ansprechpartner

nicht vorhanden

Fachlich freigegeben am

nicht vorhanden

Fachlich freigegeben durch

nicht vorhanden

Handlungsgrundlage

Wasserhaushaltsgesetz (WHG)

  • § 9 Benutzungen
  • § 10 Inhalt der Erlaubnis und der Bewilligung
  • § 12 Voraussetzungen für die Erteilung der Erlaubnis und der Bewilligung, Bewirtschaftungsermessen
  • § 13 Inhalts- und Nebenbestimmungen der Erlaubnis und der Bewilligung
  • § 14 Besondere Vorschriften für die Erteilung der Bewilligung

Wassergesetz für Baden-Württemberg (WG)

  • § 93 Erlaubnis- und Bewilligungsverfahren (zu § 11 WHG)

Teaser

Mit der wasserrechtlichen Bewilligung erhalten Sie das Recht, ein Gewässer zu einem bestimmten Zweck zu nutzen. Zusätzlich sind Art und Maß der Nutzung wasserrechtlich festgelegt.

Volltext

Mit der wasserrechtlichen Bewilligung erhalten Sie das Recht, ein Gewässer zu einem bestimmten Zweck zu nutzen. Zusätzlich sind Art und Maß der Nutzung wasserrechtlich festgelegt.

Dazu gehört

  • Wasser aus oberirdischen Gewässern zu entnehmen oder abzuleiten,
  • oberirdische Gewässer aufzustauen oder abzusenken,
  • feste Stoffe aus oberirdischen Gewässern zu entnehmen,
  • Grundwasser zu entnehmen oder abzuleiten.

Ein Wasserwerksbetreiber kann beispielsweise eine wasserrechtliche Bewilligung zur Förderung von Trinkwasser beantragen.
Die Bewilligung wird erteilt:

  • nur unter bestimmten Bedingungen (vor allem §§ 13, 14 Wasserhaushaltsgesetz - WHG) und
  • auch nur für eine bestimmte Frist, in der Regel nicht länger als 30 Jahre (§14 Absatz 2 WHG).

Erforderliche Unterlagen

  • Antragsunterlagen (Pläne/Unterlagen zum geplanten Vorhaben)
  • Flurkarte(n) zum ausgewiesenen Vorhabensbereich
  • Zustimmung des Unterhaltspflichtigen des benutzten Gewässers
  • nachbarrechtliche Zustimmungserklärung bei der Querung fremder Grundstücke.

Hinweis: Im Einzelfall müssen Sie auf Anforderung weitere Unterlagen vorlegen.

Voraussetzungen

Die Bewilligung darf nur erteilt werden, wenn die Durchführung des Vorhabens ohne eine gesicherte Rechtsstellung unzumutbar ist.

Die Bewilligung erhalten Sie nicht, wenn

  • schädliche, auch durch Nebenbestimmungen nicht vermeidbare oder nicht ausgleichbare Gewässerveränderungen zu erwarten sind (§ 12 Absatz 1 Nummer 1 WHG) oder
  • andere Anforderungen nach öffentlich-rechtlichen Vorschriften nicht erfüllt werden (§ 12 Absatz 1 Nummer 2 WHG).

Kosten

je nach Gebührenordnung der zuständigen Stelle.

Verfahrensablauf

Beantragen Sie die wasserrechtliche Bewilligung schriftlich bei der zuständigen Stelle. Sie prüft den Antrag und erteilt die Bewilligung.

Bearbeitungsdauer

nicht vorhanden

Frist

keine

Weiterführende Informationen

nicht vorhanden

Hinweise

Bitte wenden Sie sich bei Fragen direkt an Ihre zuständige Wasserbehörde.

Rechtsbehelf

Ausführungen zum Rechtsbehelf können Sie der jeweiligen Entscheidung der Wasserbehörde entnehmen.

Kurztext

nicht vorhanden

Ansprechpunkt

nicht vorhanden

Zuständige Stelle

nicht vorhanden

Formulare

nicht vorhanden