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Intensive sozialpädagogische Einzelbetreuung beantragen

Baden-Württemberg 99060008080000 Typ 3b

Inhalt

Leistungsschlüssel

99060008080000

Leistungsbezeichnung

Intensive sozialpädagogische Einzelbetreuung beantragen

Leistungsbezeichnung II

Intensive sozialpädagogische Einzelbetreuung beantragen

Leistungstypisierung

Typ 3b

Begriffe im Kontext

nicht vorhanden

Leistungstyp

nicht vorhanden

SDG Informationsbereiche

nicht vorhanden

Lagen Portalverbund

nicht vorhanden

Einheitlicher Ansprechpartner

nicht vorhanden

Fachlich freigegeben am

nicht vorhanden

Fachlich freigegeben durch

nicht vorhanden

Handlungsgrundlage

Sozialgesetzbuch Achtes Buch

  • § 35 Intensive sozialpädagogische Einzelbetreuung

Teaser

Jugendliche und junge Volljährige können eine intensive sozialpädagogische Einzelbetreuung in Anspruch nehmen. Sie eignet sich bei Problemen in einer schwierigen Familiensituation oder bei sozialer Benachteiligung. Die Hilfe konzentriert sich ganz auf die Betroffenen. Sie bezieht, wenn möglich, deren soziales Umfeld mit ein.

Volltext

Jugendliche und junge Volljährige können eine intensive sozialpädagogische Einzelbetreuung in Anspruch nehmen. Sie eignet sich bei Problemen in einer schwierigen Familiensituation oder bei sozialer Benachteiligung. Die Hilfe konzentriert sich ganz auf die Betroffenen. Sie bezieht, wenn möglich, deren soziales Umfeld mit ein.

Die Einzelbetreuung soll den Betroffenen helfen,

  • mit ihrer Lage umzugehen,
  • Selbstbewusstsein und Perspektiven zu entwickeln und
  • Konflikte selbständig zu lösen.

Erforderliche Unterlagen

Klären Sie direkt mit dem Jugendamt ab , welche Unterlagen Sie vorlegen müssen.

Voraussetzungen

Abhängig vom Einzelfall.

Erkundigen Sie sich bei der zuständigen Stelle, welche konkreten Voraussetzungen vorliegen müssen.

Kosten

Die Kosten der Hilfe trägt das Jugendamt.

Verfahrensablauf

Wenden Sie sich an die zuständige Stelle und schildern Sie die Probleme mit Ihrem Kind. Jugendliche und junge Volljährige können sich auch selbst dorthin wenden. Die zuständige Stelle beurteilt den Fall und entscheidet, ob die intensive sozialpädagogische Einzelbetreuung eine geeignete Maßnahme ist. Sie hilft Ihnen bei der Beantragung und berät Sie auch über andere Hilfemöglichkeiten.

Wird die Hilfe bewilligt, erstellen alle Beteiligten gemeinsam einen Hilfeplan. Darin sind der Ablauf, die Ziele und die Dauer der Hilfe festlegt.

Das Jugendamt überprüft in regelmäßigen Gesprächen den Fortschritt der Hilfe.

Bearbeitungsdauer

nicht vorhanden

Frist

keine

Weiterführende Informationen

nicht vorhanden

Hinweise

keine

Rechtsbehelf

Bei der zuständigen Stelle zu erfragen.

Kurztext

nicht vorhanden

Ansprechpunkt

nicht vorhanden

Zuständige Stelle

nicht vorhanden

Formulare

nicht vorhanden