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Ergänzungsschule (Gesundheitsfachberufeschulen) - Staatliche Anerkennung beantragen

Baden-Württemberg 99088016016001 Typ 4

Inhalt

Leistungsschlüssel

99088016016001

Leistungsbezeichnung

Ergänzungsschule (Gesundheitsfachberufeschulen) - Staatliche Anerkennung beantragen

Leistungsbezeichnung II

Ergänzungsschule (Gesundheitsfachberufeschulen) - Staatliche Anerkennung beantragen

Leistungstypisierung

Typ 4

Begriffe im Kontext

nicht vorhanden

Leistungstyp

nicht vorhanden

SDG Informationsbereiche

nicht vorhanden

Lagen Portalverbund

nicht vorhanden

Einheitlicher Ansprechpartner

nicht vorhanden

Fachlich freigegeben am

nicht vorhanden

Fachlich freigegeben durch

nicht vorhanden

Teaser

Die staatliche Anerkennung einer Ergänzungsschule berechtigt den Träger dazu, Prüfungen abzuhalten.

Volltext

Die staatliche Anerkennung einer Ergänzungsschule berechtigt den Träger dazu, Prüfungen abzuhalten.

Unter den Gesundheitsfachberufeschulen gibt es in Baden-Württemberg Ergänzungsschulen für die folgenden Fachgebiete:

  • Podologie
  • Ergotherapie
  • Notfallsanitäterwesen
  • Masseurwesen und medizinische Bademeister

Die Anerkennung gilt unbefristet. Ausnahmen sind möglich.

Erforderliche Unterlagen

Entwurf einer Prüfungsordnung

Voraussetzungen

Voraussetzungen für die Anerkennung sind:

  • Die Ergänzungsschule hat sich fünf Jahre lang bewährt.
    Von dieser Frist sind ausgenommen:
    • der Ausbau einer bereits staatlich anerkannten Ergänzungsschule
    • die Errichtung einer weiteren Ergänzungsschule derselben Schulart durch den Träger einer bestehenden staatlich anerkannten Ergänzungsschule
  • Der Unterricht richtet sich nach einem von der Schulaufsichtsbehörde genehmigten Lehrplan.
  • Es besteht ein besonderes pädagogisches oder sonstiges staatliches Interesse an der Schule.
    Das trifft vor allem in folgenden Fällen zu:
    • Die Errichtung entsprechender öffentlicher Schulen erübrigt sich nur durch das Vorhandensein der privaten Ergänzungsschule.
    • Die Schule dient in bedeutsamer Weise dem öffentlichen Wohl.

Kosten

  • staatliche Anerkennung: EUR 50,00 - 1.000,00
  • Genehmigung der Prüfungsordnung: EUR 150,00 - 1.000,00

Verfahrensablauf

Die Anerkennung können Sie als Träger der Schule beim Regierungspräsidium beantragen. Das Regierungspräsidium leitet den Antrag an das Sozialministerium zur Entscheidung weiter.

Sie erhalten nach der Prüfung einen Anerkennungs- oder einen Ablehnungsbescheid.

Bearbeitungsdauer

nicht vorhanden

Frist

rechtzeitig vor den Prüfungen des ersten Abschlussjahrganges

Weiterführende Informationen

nicht vorhanden

Hinweise

nicht vorhanden

Rechtsbehelf

nicht vorhanden

Kurztext

nicht vorhanden

Ansprechpunkt

nicht vorhanden

Zuständige Stelle

nicht vorhanden

Formulare

nicht vorhanden