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Erziehung in einem Heim oder einer anderen betreuten Wohnform beantragen

Baden-Württemberg 99060004080000 Typ 3b

Inhalt

Leistungsschlüssel

99060004080000

Leistungsbezeichnung

Erziehung in einem Heim oder einer anderen betreuten Wohnform beantragen

Leistungsbezeichnung II

Erziehung in einem Heim oder einer anderen betreuten Wohnform beantragen

Leistungstypisierung

Typ 3b

Begriffe im Kontext

nicht vorhanden

Leistungstyp

nicht vorhanden

SDG Informationsbereiche

nicht vorhanden

Lagen Portalverbund

nicht vorhanden

Einheitlicher Ansprechpartner

nicht vorhanden

Fachlich freigegeben am

nicht vorhanden

Fachlich freigegeben durch

nicht vorhanden

Handlungsgrundlage

Sozialgesetzbuch Achtes Buch (SGB VIII)

  • § 34 Heimerziehung, sonstige betreute Wohnform

Teaser

Schwerwiegende familiäre Probleme können dazu führen, dass Kinder oder Jugendliche in einem Heim oder in einer sonstigen betreuten Wohnform untergebracht werden (zum Beispiel betreutes Einzelwohnen, Wohngruppe von mehreren Jugendlichen, Mutter-Kind-Wohngruppe).

Volltext

Schwerwiegende familiäre Probleme können dazu führen, dass Kinder oder Jugendliche in einem Heim oder in einer sonstigen betreuten Wohnform untergebracht werden (zum Beispiel betreutes Einzelwohnen, Wohngruppe von mehreren Jugendlichen, Mutter-Kind-Wohngruppe).

Neben der Unterbringung erhalten die Kinder und Jugendlichen dabei

  • Unterstützung bei der
    • Ausbildung,
    • Arbeitsuche und
    • allgemeinen Lebensführung,
  • therapeutische und pädagogische Hilfen.

Heimerziehung oder Unterbringung in einer anderen betreuten Wohnform ist möglich:

  • als vorübergehende Maßnahme, nach der die Kinder oder Jugendlichen wieder in ihre Herkunftsfamilie zurückkehren,
  • als vorübergehende Maßnahme, in der die Kinder oder Jugendlichen auf die Unterbringung in einer Pflegefamilie vorbereitet werden oder
  • als dauerhafte Maßnahme, die die Kinder oder die Jugendlichen auf ein selbständiges Leben vorbereitet.

Erforderliche Unterlagen

Klären Sie direkt mit dem Jugendamt, welche Unterlagen Sie vorlegen müssen.

Voraussetzungen

Es gibt schwerwiegende Probleme in der Familie.

Kosten

Sie müssen sich möglicherweise im Rahmen ihrer finanziellen Möglichkeiten an den Kosten der Heimerziehung beteiligen.

Verfahrensablauf

Wenden Sie sich als Sorgeberechtigte mit Ihren Problemen an das zuständige Jugendamt. Es beurteilt Ihren Fall und entscheidet, ob die Unterbringung Ihres Kindes außerhalb der Familie eine geeignete Maßnahme ist. Es hilft Ihnen bei der Beantragung und berät Sie auch über andere Hilfemöglichkeiten.

Bewilligt es die Hilfe, erstellen alle Beteiligten gemeinsam einen Hilfeplan. Darin ist festgelegt, wie die Hilfe gestaltet wird und wie lange sie erfolgen soll.

Hinweis: Üblicherweise plant und vereinbart das Jugendamt die Heimerziehung oder die sonstige betreute Wohnform gemeinsam mit der Familie. Bei einer Gefährdung des Kindeswohls kann das Familiengericht Kinder und Jugendliche auch gegen den Willen der Sorgeberechtigten unterbringen lassen. Das passiert vor allem, wenn die Sorgeberechtigten nicht bereit oder nicht in der Lage sind, die Gefahr für das Kind abzuwenden.

Bearbeitungsdauer

nicht vorhanden

Frist

Keine

Weiterführende Informationen

nicht vorhanden

Hinweise

Neben der Unterbringung in einem Heim oder in einer sonstigen betreuten Wohnform gibt es auch die Vollzeitpflege in einer Pflegefamilie.

Rechtsbehelf

kein

Kurztext

nicht vorhanden

Ansprechpunkt

nicht vorhanden

Zuständige Stelle

nicht vorhanden

Formulare

nicht vorhanden