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Erlaubnis beantragen für Außenstart und Außenlandung von Luftfahrzeugen

Baden-Württemberg 99080004001000 Typ 2/3

Inhalt

Leistungsschlüssel

99080004001000

Leistungsbezeichnung

Erlaubnis beantragen für Außenstart und Außenlandung von Luftfahrzeugen

Leistungsbezeichnung II

Erlaubnis beantragen für Außenstart und Außenlandung von Luftfahrzeugen

Leistungstypisierung

Typ 2/3

Begriffe im Kontext

nicht vorhanden

Leistungstyp

nicht vorhanden

SDG Informationsbereiche

nicht vorhanden

Lagen Portalverbund

nicht vorhanden

Einheitlicher Ansprechpartner

nicht vorhanden

Fachlich freigegeben am

nicht vorhanden

Fachlich freigegeben durch

nicht vorhanden

Teaser

Wenn Sie mit einem Luftfahrzeug außerhalb der dafür genehmigten Flugplätze starten und landen wollen, benötigen Sie eine Erlaubnis der zuständigen Luftfahrtbehörde und der Grundstückseigentümer oder einer berechtigten Person für das Gelände.

Volltext

Wenn Sie mit einem Luftfahrzeug außerhalb der dafür genehmigten Flugplätze starten und landen wollen, benötigen Sie eine Erlaubnis der zuständigen Luftfahrtbehörde und der Grundstückseigentümer oder einer berechtigten Person für das Gelände.

Außerdem benötigen Sie eine Erlaubnis für Starts und Landungen auf Flugplätzen:

  • außerhalb der Start- oder Landebahnen, die in der Genehmigung für den Flugplatz festgelegt sind
  • außerhalb der Betriebszeiten
  • innerhalb von Zeiten mit Betriebsbeschränkung
  • wenn Sie andere Luftfahrzeuge, als in der Genehmigung für den Flugplatz festgelegt, dort betreiben wollen.

In diesen Fällen benötigen Sie neben der Erlaubnis der Luftfahrtbehörde auch die Zustimmung des Flugplatzbetreibers.

Wenn Sie auf einem Gelände außerhalb eines Flugplatzes landen oder starten möchten, benötigen Sie die Zustimmung des Grundstückseigentümers oder der Grundstückseigentümerin oder einer berechtigten Person für das Gelände.

Sie brauchen keine Erlaubnis für eine Außenlandung,

  • wenn Sie bei Ihrem Luftfahrzeug den Ort der Landung nicht vorhersehen können oder
  • wenn Sie unerwartet landen müssen
    • aus Gründen der Sicherheit oder
    • um zu helfen, wenn eine andere Person in Gefahr ist
  • bei Überlandflügen von
    • Segelflugzeugen
    • Hängegleitern
    • Gleitschirmen
    • bemannten Heiß-/Gasballonen

In diesen Fällen ist die Besatzung verpflichtet, gegenüber Berechtigten (Eigentümer, Pächter, Behörden) Auskunft über Name und Wohnsitz zu geben.

  • des Halters oder der Halterin des Luftfahrzeugs
  • des Luftfahrzeugführers beziehungsweise der Luftfahrzeugführerin
  • des Versicherers

Erforderliche Unterlagen

  • vollständig ausgefüllter Antrag
  • Umgebungs- und Lagepläne
  • Fotos des Startgeländes
  • Zustimmung der Grundstückseigentümer/ Gemeindeverwaltung

Voraussetzungen

keine

Kosten

EUR 30,00 - 500,00, abhängig vom Bearbeitungsaufwand, von der Art des Luftfahrzeugs sowie dem Gelände, auf dem Sie starten oder landen möchten.

Hinweis: Entstehen beim Start oder bei der Landung Schäden (auch Flurschaden), haben die Besitzer des Grundstücks ein Recht auf Schadensersatz.

Verfahrensablauf

Reichen Sie den vollständig ausgefüllten Antrag bei der zuständigen Stelle ein. Fügen Sie dem Antrag die Zustimmung des Grundstückseigentümers oder der Grundstückseigentümerin oder der berechtigten Person bei.

Bearbeitungsdauer

mindestens 10 Werktage

Frist

Reichen Sie den vollständigen Antrag mindestens 10 Werktage vor dem Datum ein, an dem die Genehmigung benötigt wird.

Weiterführende Informationen

nicht vorhanden

Hinweise

Bitte reichen Sie Ihren Antrag vollständig ein

Rechtsbehelf

Klage

Kurztext

nicht vorhanden

Ansprechpunkt

nicht vorhanden

Zuständige Stelle

nicht vorhanden

Formulare

nicht vorhanden