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Erbschein einziehen

Baden-Württemberg 99046010052000 Typ 2/3

Inhalt

Leistungsschlüssel

99046010052000

Leistungsbezeichnung

Erbschein einziehen

Leistungsbezeichnung II

Erbschein einziehen

Leistungstypisierung

Typ 2/3

Begriffe im Kontext

nicht vorhanden

Leistungstyp

nicht vorhanden

SDG Informationsbereiche

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Lagen Portalverbund

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Einheitlicher Ansprechpartner

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Fachlich freigegeben am

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Fachlich freigegeben durch

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Teaser

Einen unrichtigen Erbschein muss das Nachlassgericht einziehen.

Volltext

Einen unrichtigen Erbschein muss das Nachlassgericht einziehen.

Erforderliche Unterlagen

keine

Voraussetzungen

Es stellt sich heraus, dass

  • der Erbschein von Anfang an nicht hätte ausgestellt werden dürfen oder
  • die Voraussetzungen für seine Ausstellung nachträglich weggefallen sind.

Beispiel: Die Höhe der Erbteile ist falsch angegeben.

Kosten

In Verfahren über die Einziehung oder Kraftloserklärung eines Erbscheins entscheidet das Gericht über die Kosten des Verfahrens. Es fällt eine 0,5-Gebühr an. Diese richtet sich nach dem Gegenstandswert des Nachlasses.

Verfahrensablauf

Bestehen Zweifel an der Richtigkeit des Erbscheins, kann das Nachlassgericht von sich aus Ermittlungen anstellen. Sie können die Einziehung eines Erbscheins auch formlos anregen, wenn Sie meinen, ein Erbschein könnte falsch sein.

Stellt sich der Erbschein als falsch heraus, zieht das Nachlassgericht ihn ein. Kann es den Erbschein nicht sofort einziehen, erklärt es ihn für kraftlos. Dies gibt das Nachlassgericht öffentlich bekannt. Nach Ablauf eines Monats ist die Kraftloserklärung wirksam.

Öffentlich bekannt gemacht wird die Kraftloserklärung durch Aushang an der Gerichtstafel oder Einstellung in ein elektronisches Informationssystem des Gerichts. Zusätzlich kann das Gericht anordnen, dass der Beschluss einmal oder mehrmals im elektronischen Bundesanzeiger oder anderen Blättern veröffentlicht wird.

Bearbeitungsdauer

nicht vorhanden

Frist

Bitte beachten Sie alle vom Gericht gesetzten Fristen.

Weiterführende Informationen

nicht vorhanden

Hinweise

Bitte lassen Sie sich im Einzelfall anwaltlich beraten.

Rechtsbehelf

Bitte lassen Sie sich im Einzelfall anwaltlich beraten.

Kurztext

nicht vorhanden

Ansprechpunkt

nicht vorhanden

Zuständige Stelle

nicht vorhanden

Formulare

nicht vorhanden