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Landesbibliothek - Benutzerausweis beantragen

Baden-Württemberg 99077020040000 Typ 4

Inhalt

Leistungsschlüssel

99077020040000

Leistungsbezeichnung

Landesbibliothek - Benutzerausweis beantragen

Leistungsbezeichnung II

Landesbibliothek - Benutzerausweis beantragen

Leistungstypisierung

Typ 4

Begriffe im Kontext

nicht vorhanden

Leistungstyp

nicht vorhanden

SDG Informationsbereiche

nicht vorhanden

Lagen Portalverbund

nicht vorhanden

Einheitlicher Ansprechpartner

nicht vorhanden

Fachlich freigegeben am

nicht vorhanden

Fachlich freigegeben durch

nicht vorhanden

Teaser

In den Räumen der Landesbibliothek, die frei zugänglich sind, können Sie ohne Anmeldung die Medien nutzen und in den Katalogen recherchieren.

Volltext

In den Räumen der Landesbibliothek, die frei zugänglich sind, können Sie ohne Anmeldung die Medien nutzen und in den Katalogen recherchieren.

Sie benötigen einen Ausweis, wenn Sie:

  • Bücher oder Medien nach Hause oder in die Lesesäle der Landesbibliothek entleihen oder
  • Bestände aus den Magazinen der Landesbibliotheken einsehen oder deren elektronischen Angebote nutzen möchten.

Erforderliche Unterlagen

  • Nachweis des Wohnsitzes oder der Erwerbstätigkeit in Baden-Württemberg
  • Personalausweis beziehungsweise Reisepass mit Meldebestätigung
  • Minderjährige: zusätzlich Einwilligungserklärung eines Erziehungsberechtigten
  • Ausländische Personen: zusätzlich Aufenthaltsgenehmigung, die noch mindestens drei Monate gültig ist. Für Bürger der Europäischen Union ist keine Aufenthaltsgenehmigung erforderlich.
  • Wenn Sie Vergünstigungen in Anspruch nehmen möchten: entsprechende Nachweise

Voraussetzungen

Voraussetzung für die Anmeldung, das heißt für die Erstbeantragung eines Bibliotheksausweises, ist die Vorlage eines gültigen Personalausweises, eines gültigen Aufenthaltstitels oder eines gültigen Reisepasses in Verbindung mit einer aktuellen Meldebescheinigung.

Kosten

  • für Personen ab 18 Jahren sowie juristische Personen: für eine Jahreskarte EUR 30,00
  • für Personen, die ein freiwilliges soziales oder ökologisches Jahr leisten, Arbeitslose sowie Empfänger von Leistungen der Grundsicherung: für eine Jahreskarte EUR 15,00
  • für Personen, die die Bibliothek weniger als drei Monate benutzen: EUR 8,00

Von der Benutzungsgebühr befreit sind

  • Schüler, Studierende, Auszubildende, die einen entsprechenden Nachweis vorlegen
  • öffentliche Bibliotheken in Baden-Württemberg, die dem regionalen Leihverkehr angeschlossen sind, und
  • Institutionen des Landes Baden-Württemberg, die die Bibliotheken für dienstliche Zwecke nutzen.

Verfahrensablauf

Sie müssen das Anmeldeformular ausfüllen und persönlich abgeben.
Dieses liegt in den Landesbibliotheken aus oder steht Ihnen im Internet zum Download zur Verfügung.

Die Bibliothek stellt Ihnen den Ausweis sofort aus.

Die Recherche oder Bestellung von Medien können Sie gegebenenfalls auch über das Internet erledigen. Die Bibliotheken sind untereinander vernetzt. Alle Onlinekataloge sind weltweit zugänglich.

Bearbeitungsdauer

nicht vorhanden

Frist

keine

Weiterführende Informationen

nicht vorhanden

Hinweise

Auch wenn Sie nicht in Baden-Württemberg wohnen oder arbeiten, können die Landesbibliotheken Ihnen die Benutzung gewähren. Die Landesbibliotheken können diese Zulassung mit Auflagen versehen.

Weitergehende Informationen zur Nutzung können auf den Websites der Landesbibliotheken abgerufen werden.

Rechtsbehelf

kein

Kurztext

nicht vorhanden

Ansprechpunkt

nicht vorhanden

Zuständige Stelle

nicht vorhanden

Formulare

nicht vorhanden