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Bibliothek - Pflichtexemplare abgeben (Verleger)

Baden-Württemberg 99077019000000 Typ 4

Inhalt

Leistungsschlüssel

99077019000000

Leistungsbezeichnung

Bibliothek - Pflichtexemplare abgeben (Verleger)

Leistungsbezeichnung II

Bibliothek - Pflichtexemplare abgeben (Verleger)

Leistungstypisierung

Typ 4

Begriffe im Kontext

nicht vorhanden

Leistungstyp

nicht vorhanden

SDG Informationsbereiche

nicht vorhanden

Lagen Portalverbund

nicht vorhanden

Einheitlicher Ansprechpartner

nicht vorhanden

Fachlich freigegeben am

nicht vorhanden

Fachlich freigegeben durch

nicht vorhanden

Teaser

Als Verleger und Herausgeber müssen Sie jeweils ein Exemplar Ihrer Veröffentlichungen kostenlos den Landesbibliotheken übergeben.

Volltext

Als Verleger und Herausgeber müssen Sie jeweils ein Exemplar Ihrer Veröffentlichungen kostenlos den Landesbibliotheken übergeben.

Durch diese Regelung soll die gesamte Medienproduktion eines bestimmten Gebietes vollständig an einer zentralen Stelle aufbewahrt werden.

Erforderliche Unterlagen

Keine.

Voraussetzungen

Veröffentlichungen sind:

  • gedruckte Veröffentlichungen,
  • digitale Veröffentlichungen,

Diese Veröffentlichungen können herausgegeben worden sein:

  • in einem der vielen Verlage Baden-Württembergs,
  • von einer Behörde,
  • einem Verein,
  • einer Firma oder
  • von einer Privatperson im Selbstverlag.

Kosten

Wenn die kostenlose Abgabe nicht zumutbar ist, z.B. wenn sehr wenige Stücke produziert werden, kann der Verleger bei der zuständigen Landesbibliothek einen Kostenersatz beantragen.

Verfahrensablauf

Sie müssen je ein Exemplar Ihrer Veröffentlichungen abgeben:

  • an die Württembergische Landesbibliothek in Stuttgart und
  • an die Badische Landesbibliothek in Karlsruhe.

Bearbeitungsdauer

nicht vorhanden

Frist

Die Pflichtexemplare müssen innerhalb einer Woche nach dem Beginn des Verkaufs abgeliefert werden.

Weiterführende Informationen

nicht vorhanden

Hinweise

Hinweis: Sie müssen von allen Veröffentlichungen zwei Exemplare auch an die Deutsche Nationalbibliothek abliefern.

Rechtsbehelf

nicht vorhanden

Kurztext

nicht vorhanden

Ansprechpunkt

nicht vorhanden

Zuständige Stelle

nicht vorhanden

Formulare

nicht vorhanden