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Riesenbärenklau (Bekämpfung)

Schleswig-Holstein 99146002000000, 99146002000000 Typ 7

Inhalt

Leistungsschlüssel

99146002000000, 99146002000000

Leistungsbezeichnung

Riesenbärenklau (Bekämpfung)

Leistungsbezeichnung II

nicht vorhanden

Leistungstypisierung

Typ 7

Begriffe im Kontext

nicht vorhanden

Leistungstyp

nicht vorhanden

SDG Informationsbereiche

nicht vorhanden

Lagen Portalverbund

  • Klima, Natur und Arten (1170100)

Einheitlicher Ansprechpartner

Nein

Fachlich freigegeben am

nicht vorhanden

Fachlich freigegeben durch

nicht vorhanden

Handlungsgrundlage

nicht vorhanden

Teaser

nicht vorhanden

Volltext

Quelle: Redaktion Stadt Kiel (Individualleistung Stadt Kiel)

Der Riesenbärenklau stellt für den Naturschutz ein Problem dar, denn er verdrängt mehr und mehr heimische Pflanzenarten und die davon lebenden Tierarten. Der Riesenbärenklau ist in unserer Region nicht beheimatet und weist gegenüber heimischen Pflanzenarten einige Unterschiede auf, die ihn sehr konkurrenzstark machen.

In Kiel wird der Riesenbärenklau bereits seit Jahren bekämpft. Am wirkungsvollsten hat sich ein Abstechen der obersten Wurzelstockschicht im Herbst oder zeitigen Frühjahr (spätestens Ende April) herausgestellt. Wichtig ist es, den kompakten Vegetationskegel zu kappen, aber es sind auch andere Formen der Bekämpfung möglich.

Da der Saft des Riesenbärenklaus giftige Substanzen (Furanocumarine) enthält, die im Kontakt mit der Haut unter Einfluss von Sonne phototoxische Wirkungen entfalten, die sich - ähnlich wie bei einem Sonnenbrand - durch Rötung der Haut, Schwellungen, Blasenbildung und Hautverfärbungen zeigen, sind die entsprechenden Arbeiten mit der gebotenen Vorsicht durchzuführen. Arme, Beine und auch die Hände sollten bedeckt sein (langärmliges Sweatshirt/lange Hose/Handschuhe). Bei einer Hautberührung mit dem Saft der Pflanze wird empfohlen, diesen sofort abzuwaschen.

Das Umweltschutzamt freut sich über jede Unterstützung, das heißt aktiv über die Bekämpfung  des Riesenbärenklaus oder passiv durch Mitteilung festgestellter Standorte im Kieler Stadtgebiet. Außerhalb des Kieler Stadtgebietes wenden Sie sich bitte an die zuständige Gemeindeverwaltung.

Erforderliche Unterlagen

nicht vorhanden

Voraussetzungen

nicht vorhanden

Kosten

nicht vorhanden

Verfahrensablauf

nicht vorhanden

Bearbeitungsdauer

nicht vorhanden

Frist

nicht vorhanden

Weiterführende Informationen

nicht vorhanden

Hinweise

nicht vorhanden

Rechtsbehelf

nicht vorhanden

Kurztext

nicht vorhanden

Ansprechpunkt

nicht vorhanden

Zuständige Stelle

nicht vorhanden

Formulare

nicht vorhanden