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Ausländer- und Integrationsbeauftragte Bekanntgabe

Schleswig-Holstein 99011007126000, 99011007126000 Typ 4

Inhalt

Leistungsschlüssel

99011007126000, 99011007126000

Leistungsbezeichnung

Ausländer- und Integrationsbeauftragte Bekanntgabe

Leistungsbezeichnung II

nicht vorhanden

Leistungstypisierung

Typ 4

Begriffe im Kontext

Flüchtlingsbeauftragter (Synonym), Migration (Synonym), Asylbeauftragter (Synonym)

Leistungstyp

Leistungsobjekt mit Verrichtung

Leistungsgruppierung

Ausländerangelegenheiten (011)

Verrichtungskennung

Bekanntgabe (126)

SDG Informationsbereiche

nicht vorhanden

Lagen Portalverbund

  • Personal einstellen (2030200)
  • Mitarbeiterbezogene Meldepflichten (2030400)

Einheitlicher Ansprechpartner

Nein

Fachlich freigegeben am

nicht vorhanden

Fachlich freigegeben durch

nicht vorhanden

Handlungsgrundlage

Gesetz über die Beauftragte oder den Beauftragten für Flüchtlings-, Asyl- und Zuwanderungsfragen (FlüBeauftrG SH).

Teaser

Unabhängige Stelle für die Wahrnehmung der Belange der in Schleswig-Holstein lebenden Flüchtlinge, Asylsuchenden und Zuwanderer.

Volltext

Es gibt in Schleswig-Holstein eine übergreifende, unabhängige Stelle für die Wahrnehmung der Belange der in Schleswig-Holstein lebenden Flüchtlinge, Asylsuchenden und Zuwanderinnen und Zuwanderer. Ein Hauptanliegen ist daneben die Förderung der gesellschaftlichen Integration der auf Dauer in Schleswig-Holstein lebenden Ausländerinnen und Ausländer und Aussiedlerinnen und Aussiedler.
Das Angebot des Beauftragten umfasst die

  • Vermittlung der Beratung von Einzelpersonen, Familien und Institutionen,
  • Durchführung von Aufklärungs- und Öffentlichkeitsarbeit,
  • Mitwirkung an Rechtsetzungsverfahren,
  • Stellungsnahme zu politischen Konzepten und Programmen,
  • Kooperation mit den im Flüchtlings-, Asyl- und Zuwanderungsbereich tätigen Einrichtungen, insbesondere mit Bürgerinitiativen, Vereinen und Verbänden, und auf deren Wunsch die Koordination sowie die Fortentwicklung von Einzelaktivitäten in diesem Bereich Zuwanderung und Flüchtlinge.

Weitere Informationen siehe auch https://www.landtag.ltsh.de/beauftragte/fb und https://www.facebook.com/zuwanderungsbeauftragtersh

Erforderliche Unterlagen

Alle Unterlagen, die das ausländerrechtliche Verfahren betreffen.

Voraussetzungen

nicht vorhanden

Kosten

Keine.

Verfahrensablauf

nicht vorhanden

Bearbeitungsdauer

nicht vorhanden

Frist

nicht vorhanden

Weiterführende Informationen

nicht vorhanden

Hinweise

Die Beauftragte wird nicht tätig, soweit die Härtefallkommission des Landes, die Bürgerbeauftragte für soziale Angelegenheiten oder der Petitionsausschuss des Deutschen Bundestages oder Schleswig-Holsteinischen Landtages mit der Angelegenheit befasst sind oder in der Vergangenheit befasst waren.

Weitere Informationen finden Sie unter:

Rechtsbehelf

nicht vorhanden

Kurztext

nicht vorhanden

Ansprechpunkt

An die Beauftragte für Flüchtlings-, Asyl- und Zuwanderungsfragen des Landes Schleswig-Holstein bei dem Präsidenten des Schleswig-Holsteinischen Landtages.

Zuständige Stelle

nicht vorhanden

Formulare

nicht vorhanden