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Begrüßungsgeld

Schleswig-Holstein 99019036079000, 99019036079000 Typ 5

Inhalt

Leistungsschlüssel

99019036079000, 99019036079000

Leistungsbezeichnung

Begrüßungsgeld

Leistungsbezeichnung II

nicht vorhanden

Leistungstypisierung

Typ 5

Begriffe im Kontext

nicht vorhanden

Leistungstyp

Leistungsobjekt mit Verrichtung

Leistungsgruppierung

Berufsbildung (019)

Verrichtungskennung

Auszahlung (079)

SDG Informationsbereiche

nicht vorhanden

Lagen Portalverbund

  • Studium (1030300)

Einheitlicher Ansprechpartner

Nein

Fachlich freigegeben am

nicht vorhanden

Fachlich freigegeben durch

nicht vorhanden

Handlungsgrundlage

nicht vorhanden

Teaser

Freiwillige einmalige Zahlung der Kommunen an Auszubildende, Studentinnen und Studenten.

Volltext

Begrüßungsgeld ist eine freiwillige einmalige Zahlung der Kommunen für Auszubildende, Studentinnen und Studenten, die sich während ihrer Ausbildungs- oder Studienzeit mit dem Hauptwohnsitz oder alleinigen Wohnsitz am Ausbildungs- oder Studienort anmelden.

Erforderliche Unterlagen

  • Personalausweis,
  • gültiger Studienausweis,
  • Mietvertrag.

Voraussetzungen

nicht vorhanden

Kosten

Keine

Verfahrensablauf

nicht vorhanden

Bearbeitungsdauer

nicht vorhanden

Frist

Sie müssen mindestens für ein Jahr mit Hauptwohnsitz oder alleinigem Wohnsitz in der jeweiligen Stadt gemeldet sein, anderenfalls können die Städte das Begrüßungsgeld zurückfordern.

Weiterführende Informationen

nicht vorhanden

Hinweise

Das Begrüßungsgeld gilt als eigenes Einkommen.

Rechtsbehelf

nicht vorhanden

Kurztext

nicht vorhanden

Ansprechpunkt

An die Gemeinde-, Amts- oder Stadtverwaltung Ihres Ausbildungs- oder Studienortes.

Zuständige Stelle

nicht vorhanden

Formulare

nicht vorhanden

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