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Sachkunde zur Abgabe bestimmter gefährlicher Stoffe und Gemische erbringen

Schleswig-Holstein 99031005031000, 99031005031000 Typ 2/3

Inhalt

Leistungsschlüssel

99031005031000, 99031005031000

Leistungsbezeichnung

Sachkunde zur Abgabe bestimmter gefährlicher Stoffe und Gemische erbringen

Leistungsbezeichnung II

nicht vorhanden

Leistungstypisierung

Typ 2/3

Begriffe im Kontext

Abgabe Chemikalien (Synonym), Sachkundeprüfung nach ChemVerbotsV (Synonym), Chemikalien-Verbotsverordnung (Synonym), Sachkundenachweis Chemikalien (Synonym), Inverkehrbringen Chemikalien (Synonym), ChemVerbotsV (Synonym)

Leistungstyp

Leistungsobjekt mit Verrichtung

Leistungsgruppierung

Chemikalien (031)

Verrichtungskennung

Abnahme (031)

SDG Informationsbereiche

  • Erlangung von Lizenzen, Genehmigungen oder Zulassungen im Hinblick auf die Gründung und Führung eines Unternehmens

Lagen Portalverbund

  • Befähigungs- und Sachkundenachweise (2010200)
  • Aus-, Weiterbildung und Sachkunde (2030300)
  • Prüfung und Nachweise für Sachkunde und Sicherheit (2120300)

Einheitlicher Ansprechpartner

Nein

Fachlich freigegeben am

18.12.2023

Fachlich freigegeben durch

Landesamt für Umwelt des Landes Schleswig-Holstein

Teaser

Für die Abgabe bestimmter Chemikalien, zum Beispiel im Groß- und Einzelhandel, ist ein Sachkundenachweis erforderlich.

Volltext

Für die Abgabe bestimmter Chemikalien, zum Beispiel im Groß- und Einzelhandel, ist ein Sachkundenachweis nach der Chemikalien-Verbotsverordnung erforderlich.

Es gibt verschiedene Arten der Sachkunde:

  • die umfassende Sachkunde
  • die eingeschränkte Sachkunde ohne Biozidprodukte beziehungsweise Pflanzenschutzmittel
  • eingeschränkte Sachkunde für Biozidprodukte beziehungsweise Pflanzenschutzmittel
  • die eingeschränkte stoffspezifische Sachkunde

Die Sachkunde kann durch Ablegen einer Prüfung erworben werden.

Die Abnahme einer Sachkundeprüfung kann entweder durch die zuständige Behörde oder durch eine anerkannte Prüfungseinrichtung erfolgen.

Erforderliche Unterlagen

  • Nachweis der Identität

Voraussetzungen

nicht vorhanden

Kosten

Verwaltungsgebühr: 50€ - 250€
Es fällt eine Gebühr zwischen 50,00 und 250,00 Euro gemäß der Tarifstelle 2.3.2.4 der Landesverordnung über Verwaltungsgebühren an. Genaue Auskünfte hierzu erteilt das Landesamt für Umwelt. Die Kosten für die Abnahme der Sachkundeprüfung durch eine anerkannte Prüfungseinrichtung sind dort zu erfragen.

Verfahrensablauf

Die Abnahme einer Sachkundeprüfung kann entweder durch die zuständige Behörde oder durch eine anerkannte Prüfungseinrichtung erfolgen.

Die Durchführung der Prüfung orientiert sich an den Regelungen der Bekanntmachung zum Sachkundenachweis gemäß der Chemikalien-Verbotsverordnung und dem „Gemeinsamen Fragenkatalog der Länder für die Sachkundeprüfung nach der Chemikalien-Verbotsverordnung“

Bearbeitungsdauer

3 - 5 Werktag(e)

Frist

Je nach Bedarf werden verschiedene Prüfungstermine pro Jahr von der anerkannten Prüfungseinrichtung angeboten.

Beim Landesamt für Umwelt gibt es keine festen Prüfungstermine. Diese werden nach Absprache vereinbart.

Weiterführende Informationen

nicht vorhanden

Hinweise

Kontaktdaten aller in Schleswig-Holstein für den Chemikalienbereich zuständigen Behörden finden Sie auf den Internetseiten der Landesregierung Schleswig-Holstein.

Die Bund-/Länder-Arbeitsgemeinschaft Chemikaliensicherheit (BLAC) ist ein Arbeitsgremium der Umweltministerkonferenz (UMK) und hat unter anderem die Aufgabe, einen einheitlichen Verwaltungsvollzug vorzubereiten. Sie stellt einen Fragenkatalog für die Sachkundeprüfung zur Verfügung.

Rechtsbehelf

nicht vorhanden

Kurztext

  • Sachkundeprüfung nach ChemVerbotsV Abnahme
  • Wenn bestimmte gefährliche Stoffe und Gemische, zum Beispiel im Groß und Einzelhandel, abgegeben werden, muss ein Nachweis der Sachkunde vorliegen.
  • Zuständig: Landesamt für Umwelt

Ansprechpunkt

Für Personen mit Wohnsitz oder Unternehmen mit Sitz beziehungsweise Niederlassungen in Schleswig-Holstein ist das Landesamt für Umwelt die zuständige Prüfungsbehörde. Anfragen können Sie an chemikalien@lfu.landsh.de richten.

Eine Liste anerkannter Prüfungseinrichtungen ist über den untenstehenden Link abrufbar.

Zuständige Stelle

nicht vorhanden

Formulare

nicht vorhanden