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Chemikalien: Bescheinigung über die Einhaltung der guten Laborpraxis (GLP)

Schleswig-Holstein 99031003022000, 99031003022000 Typ 2/3

Inhalt

Leistungsschlüssel

99031003022000, 99031003022000

Leistungsbezeichnung

Chemikalien: Bescheinigung über die Einhaltung der guten Laborpraxis (GLP)

Leistungsbezeichnung II

nicht vorhanden

Leistungstypisierung

Typ 2/3

Begriffe im Kontext

nicht vorhanden

Leistungstyp

Leistungsobjekt mit Verrichtung

Leistungsgruppierung

Chemikalien (031)

Verrichtungskennung

Bescheinigung (022)

SDG Informationsbereiche

nicht vorhanden

Lagen Portalverbund

  • Forschungs- und Entwicklungsnetzwerke (2100300)

Einheitlicher Ansprechpartner

Nein

Fachlich freigegeben am

nicht vorhanden

Fachlich freigegeben durch

nicht vorhanden

Teaser

Mit der GLP soll eine internationale Anerkennung von Prüfergebnissen erreicht werden.

Volltext

Nach dem Chemikaliengesetz (ChemG) sind nicht-klinische gesundheits- und umweltrelevante Sicherheitsprüfungen von Stoffen oder Zubereitungen, deren Ergebnisse eine Bewertung ihrer möglichen Gefahren für Mensch und Umwelt in einem Zulassungs-, Erlaubnis-, Registrierungs-, Anmelde- oder Mitteilungsverfahren ermöglichen sollen, grundsätzlich unter Einhaltung der Grundsätze der Guten Laborpraxis durchzuführen.

Die Grundsätze der Guten Laborpraxis (GLP) geben genau definierte Standards für Organisation, Personal, Räumlichkeiten, Prüf- und Referenzsubstanzen, Arbeitsanweisungen, Ergebnisberichte und die Archivierung vor. Mit der GLP soll die internationale Anerkennung von Prüfergebnissen - und hierdurch auch eine Einschränkung der Anzahl von Tierversuchen - erreicht werden.

Zur Erlangung der GLP-Bescheinigung müssen Prüfeinrichtungen und -standorte nachweisen, dass sie die Anforderungen der GLP erfüllen. Die Bescheinigung über die Einhaltung der GLP-Grundsätze ist auf Antrag von der zuständigen Behörde zu erteilen, wenn die Prüfeinrichtung einschließlich der durchgeführten Prüfverfahren tatsächlich den GLP-Grundsätzen entspricht.

Erforderliche Unterlagen

nicht vorhanden

Voraussetzungen

nicht vorhanden

Kosten

Es fällt eine Verwaltungsgebühr zwischen 150,00 Euro und 5.000,00 Euro gemäß Landesverordnung über Verwaltungsgebühren an. Genaue Informationen hierzu erteilt die zuständige Stelle.

Verfahrensablauf

nicht vorhanden

Bearbeitungsdauer

nicht vorhanden

Frist

nicht vorhanden

Weiterführende Informationen

nicht vorhanden

Hinweise

Kontaktdaten aller in Schleswig-Holstein für den Chemikalienbereich zuständigen Behörden finden Sie auf den Internetseiten der Landesregierung Schleswig-Holstein.

Rechtsbehelf

nicht vorhanden

Kurztext

nicht vorhanden

Ansprechpunkt

An das Landesamt für Umwelt des Landes Schleswig-Holstein (LfU).

Zuständige Stelle

nicht vorhanden

Formulare

nicht vorhanden