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Erlaubnis zur Bereitstellung / Abgabe von bestimmten gefährlichen Stoffen und Gemischen nach ChemVerbotsV beantragen

Schleswig-Holstein 99050046005000, 99050046005000 Typ 2/3

Inhalt

Leistungsschlüssel

99050046005000, 99050046005000

Leistungsbezeichnung

Erlaubnis zur Bereitstellung / Abgabe von bestimmten gefährlichen Stoffen und Gemischen nach ChemVerbotsV beantragen

Leistungsbezeichnung II

Erlaubnis zur Bereitstellung / Abgabe von bestimmten gefährlichen Stoffen und Gemischen nach ChemVerbotsV beantragen

Leistungstypisierung

Typ 2/3

Begriffe im Kontext

Abgabe Chemikalien (Synonym), Chemikalien-Verbotsverordnung (Synonym), ChemVerbotsV (Synonym), Anzeige ChemVerbotsV (Synonym), Inverkehrbringen Chemikalien (Synonym), Erlaubnis ChemVerbotsV (Synonym)

Leistungstyp

Leistungsobjekt mit Verrichtung

Leistungsgruppierung

Gewerbe (050)

Verrichtungskennung

Erlaubnis (005)

SDG Informationsbereiche

  • Erlangung von Lizenzen, Genehmigungen oder Zulassungen im Hinblick auf die Gründung und Führung eines Unternehmens

Lagen Portalverbund

  • Erlaubnisse und Genehmigungen (2010400)

Einheitlicher Ansprechpartner

Nein

Fachlich freigegeben am

02.02.2024

Fachlich freigegeben durch

Landesamt für Umwelt des Landes Schleswig-Holstein

Teaser

Wenn Sie als gewerbetreibende Person zu kennzeichnende Stoffe oder Gemische verkaufen wollen, benötigen Sie eine Erlaubnis von der zuständigen Behörde.

Volltext

Die Chemikalien-Verbotsverordnung (ChemVerbotsV) gilt für das Inverkehrbringen von bestimmten gefährlichen Chemikalien und legt Bedingungen für die Abgabe von gefährlichen Stoffen und Gemischen fest.

Erlaubnis gemäß ChemVerbotsV: Wenn Sie gewerbsmäßig Stoffe oder Gemische, die gemäß Anlage 2 Eintrag 1 der ChemVerbotsV zu kennzeichnen sind, an die breite Öffentlichkeit abgeben, benötigen Sie eine Erlaubnis der zuständigen Behörde.

Erforderliche Unterlagen

  • Sachkundenachweis (Sachkundezeugnis und gegebenenfalls Nachweis über die Teilnahme an einer Fortbildungsveranstaltung)
  • Führungszeugnis der Belegart O zur Vorlage bei Behörden

Voraussetzungen

  • Sie müssen einen Nachweis der Sachkunde gemäß der Chemikalien-Verbotsverordnung vorweisen
  • Sie müssen die erforderliche Zuverlässigkeit besitzen
  • Sie müssen mindestens 18 Jahre alt sein.

Unternehmen erhalten die Erlaubnis, wenn sie in jeder Betriebsstätte, in der Stoffe oder Gemische gemäß

der ChemVerbotsV abgegeben oder bereitgestellt werden, Personen beschäftigen, die die oben genannten Anforderungen erfüllen.

Kosten

Verwaltungsgebühr: 75€ - 1.000€
Es wird eine Gebühr zwischen 75,00 Euro und 1.000,00 Euro gemäß Tarifstelle 2.3.2.1 der Landesverordnung über Verwaltungs-gebühren erhoben. Genaue Informationen hierzu erteilt das Landesamt für Umwelt.

Verfahrensablauf

Sie erhalten das Antragsformular für die Erlaubnis bei der zuständigen Behörde.

Bearbeitungsdauer

2 - 3 Woche(n)
Die Bearbeitung dauert in der Regel 2 bis 3 Wochen.

Frist

Vor Aufnahme der Tätigkeit.

Weiterführende Informationen

nicht vorhanden

Hinweise

Es wird keine Erlaubnis benötigt, wenn ausschließlich an Wiederverkäufer, berufsmäßige Verwender oder öffentliche Forschungs-, Untersuchungs- oder Lehranstalten abgegeben werden soll. Dann reicht eine Anzeige gemäß ChemVerbotsV aus. Zuständige Behörde für die Entgegennahme und Prüfung der Anzeige ist das Landesamt für Umwelt.

Rechtsbehelf

  • Widerspruch

Kurztext

  • Gewerbsmäßiger Umgang mit Giftstoffen Erlaubnis
  • Wer gewerbsmäßig Stoffe oder Gemische, die unter die Chemikalien-Verbotsverordnung fallen, an die breite Öffentlichkeit abgibt, benötigt eine Erlaubnis.
  • Zuständig: Landesamt für Umwelt

Ansprechpunkt

An das Landesamt für Umwelt des Landes Schleswig-Holstein

Zuständige Stelle

nicht vorhanden

Formulare

nicht vorhanden