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Bestellung und Vereidigung als Sachverständiger zur Erstattung von Gutachten über Waren, Leistungen und Preise von Handwerkern beantragen

Schleswig-Holstein 99058013061000, 99058013061000 Typ 2/3

Inhalt

Leistungsschlüssel

99058013061000, 99058013061000

Leistungsbezeichnung

Bestellung und Vereidigung als Sachverständiger zur Erstattung von Gutachten über Waren, Leistungen und Preise von Handwerkern beantragen

Leistungsbezeichnung II

Bestellung und Vereidigung als Sachverständiger zur Erstattung von Gutachten über Waren, Leistungen und Preise von Handwerkern beantragen

Leistungstypisierung

Typ 2/3

Begriffe im Kontext

nicht vorhanden

Leistungstyp

Leistungsobjekt mit Verrichtung

Leistungsgruppierung

Handwerk (058)

Verrichtungskennung

Bestellung (061)

SDG Informationsbereiche

  • Erlangung von Lizenzen, Genehmigungen oder Zulassungen im Hinblick auf die Gründung und Führung eines Unternehmens

Lagen Portalverbund

  • Erlaubnisse und Genehmigungen (2010400)
  • Befähigungs- und Sachkundenachweise (2010200)

Einheitlicher Ansprechpartner

Nein

Fachlich freigegeben am

nicht vorhanden

Fachlich freigegeben durch

nicht vorhanden

Handlungsgrundlage

Gegebenenfalls Rechtsverordnungen der jeweiligen Landesregierung und/oder

Satzung der jeweiligen Handwerkskammer nach § 106 Abs. 1 Nr. 12 HwO als Bestellungskörperschaft

Teaser

Als Sachverständige/r kann anerkannt werden, wer die erforderliche Sachkunde besitzt und über besondere Objektivität und Vertrauenswürdigkeit verfügt.

Volltext

Öffentlich bestellte und vereidigte Sachverständige zeichnen sich durch besondere Sachkunde, Objektivität und Vertrauenswürdigkeit aus. Sie unterliegen der Aufsicht durch die zuständige Handwerkskammer (HWK).

Öffentlich bestellte und vereidigte Sachverständige sind alle Personen, die von einer öffentlich-rechtlichen Institution bestellt und vereidigt wurden. Nach der Handwerksordnung (HwO) ist es Aufgabe der Handwerkskammer, Sachverständige zur Erstattung von Gutachten über Waren, Leistungen und Preise von Handwerkern und vom handwerksähnlichen Gewerbe zu bestellen und zu vereidigen.

Die Grundlagen und Voraussetzungen für die öffentliche Bestellung und Vereidigung ergeben sich im Einzelnen aus den von den Handwerkskammern erlassenen Sachverständigenordnungen (SVO). Die SVO bestimmt das Auswahl- und Bestellungsverfahren, nach dem die Handwerkskammern die öffentliche Bestellung durchführen, normiert die Rechte und Pflichten der Sachverständigen und regelt die rechtlichen Beziehungen zwischen Sachverständigen und Handwerkskammer.

Erforderliche Unterlagen

  • Bestätigung, dass ein Führungszeugnis (zur Vorlage bei einer Behörde) beantragt wird beziehungsweise wurde,
  • Antrag auf Vereidigung und öffentliche Bestellung,
  • Versicherung, dass geordnete wirtschaftliche Verhältnisse bestehen und kein Gewerbeuntersagungsverfahren eingeleitet ist,
  • Lebenslauf, Ausbildungs- und Qualifikationsnachweise,
  • Lichtbild,
  • Unternehmensbeschreibung,
  • Auszug aus dem Gewerbezentralregister/Eintragung in die Handwerksrolle beziehungsweise Nachweis der Betriebsleiterfunktion in einem bei der HWK eingetragenen Unternehmen.

Voraussetzungen

nicht vorhanden

Kosten

Die Höhe der Gebühren richtet sich nach der Gebührenordnung. Auskünfte hierüber erteilt die HWK.

Verfahrensablauf

nicht vorhanden

Bearbeitungsdauer

nicht vorhanden

Frist

nicht vorhanden

Weiterführende Informationen

nicht vorhanden

Hinweise

Weitere Informationen finden Sie auf den Internetseiten der Sachverständigendatenbank des Handwerks (Sachverständigen NAVI).

Rechtsbehelf

nicht vorhanden

Kurztext

nicht vorhanden

Ansprechpunkt

An die zuständige Handwerkskammer (HWK).

Zuständige Stelle

nicht vorhanden

Formulare

Erforderliche Anträge und Formulare erhalten Sie bei der zuständige HWK.