Dies ist die interne Entwicklungsumgebung des FIM Portals. Bitte nutzen Sie die produktive Umgebung.

Wettbewerbsstreitigkeiten Einigungsstelle

Schleswig-Holstein 99050009102000, 99050009102000 Typ 2/3

Inhalt

Leistungsschlüssel

99050009102000, 99050009102000

Leistungsbezeichnung

Wettbewerbsstreitigkeiten Einigungsstelle

Leistungsbezeichnung II

nicht vorhanden

Leistungstypisierung

Typ 2/3

Begriffe im Kontext

nicht vorhanden

Leistungstyp

Leistungsobjekt mit Verrichtung

Leistungsgruppierung

Gewerbe (050)

Verrichtungskennung

Errichtung (102)

SDG Informationsbereiche

nicht vorhanden

Lagen Portalverbund

  • Anmeldepflichten (2010100)

Einheitlicher Ansprechpartner

Nein

Fachlich freigegeben am

nicht vorhanden

Fachlich freigegeben durch

nicht vorhanden

Teaser

Zur Beilegung von Wettbewerbsstreitigkeiten ist bei den Industrie- und Handelskammern eine Einigungsstelle eingerichtet.

Volltext

Die Einigungsstelle zur Beilegung von Wettbewerbsstreitigkeiten ist ein bei den Industrie- und Handelskammern (IHK) eingerichtetes Forum, das in Wettbewerbsstreitigkeiten zwischen den Parteien eine gütliche Einigung herbeiführen soll.
Sie tagt mit einem erfahrenen Wettbewerbsjuristen und zwei Kaufleuten gemeinsam mit den Kontrahenten. Im Rundgespräch wird der Sachverhalt unter Moderation des Vorsitzenden diskutiert. Die unterschiedlichen Bewertungen werden erörtert und die einschlägigen gesetzlichen Vorschriften sowie die Rechtssprechung dazu besprochen. 
Anders als vor Gericht geschieht dies relativ formlos und nicht öffentlich.
Die Sitzung dauert in der Regel 30 bis 60 Minuten dauern. Am Ende der Verhandlung unterbreitet die Einigungsstelle einen Vergleichsvorschlag, dem die Parteien zustimmen können.

Erforderliche Unterlagen

nicht vorhanden

Voraussetzungen

nicht vorhanden

Kosten

Das Verfahren selbst ist kostenfrei.
Die IHK kann jedoch die Erstattung von Auslagen verlangen, die sie als Vergütung oder Entschädigung an die Mitglieder der Einigungsstelle oder Zeugen und Sachverständige zahlt.

Verfahrensablauf

nicht vorhanden

Bearbeitungsdauer

nicht vorhanden

Frist

nicht vorhanden

Weiterführende Informationen

nicht vorhanden

Hinweise

 Hemmung der sechsmonatigen Verjährungsfrist nach § 11 UWG.
Zuständig ist die Einigungsstelle für alle Rechtsstreitigkeiten, in denen ein Anspruch aufgrund des UWG geltend gemacht wird, also z.B. wegen unlauterer Werbung, irreführender Werbung, unzulässig vergleichender Werbung oder unzumutbarer Belästigung.

Weitere Informationen finden Sie auch auf den Internetseiiten der Industrie- und Handelskammer.

Rechtsbehelf

nicht vorhanden

Kurztext

nicht vorhanden

Ansprechpunkt

An die Industrie- und Handelskammer (IHK).

Zuständige Stelle

nicht vorhanden

Formulare

Schriftlicher Antrag mit Begründung und gegebenenfalls notwendigen Nachweisen/Belegen.