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Wirtschaftsakteur von Medizinprodukten und/oder In-vitro-Diagnostika registrieren

Schleswig-Holstein 99050050055000, 99050050055000 Typ 2/3

Inhalt

Leistungsschlüssel

99050050055000, 99050050055000

Leistungsbezeichnung

Wirtschaftsakteur von Medizinprodukten und/oder In-vitro-Diagnostika registrieren

Leistungsbezeichnung II

nicht vorhanden

Leistungstypisierung

Typ 2/3

Begriffe im Kontext

Registrierung (Synonym), Wirtschaftsakteure (Synonym), Arznei (Synonym), EUDAMED (Synonym), MDR (Synonym), Krankheit (Synonym), Medizinprodukte (Synonym), In-vitro-Diagnostika IVD (Synonym), MPDG (Synonym), Apotheke (Synonym), IVDR (Synonym), DMIDS (Synonym), Handel (Synonym)

Leistungstyp

Leistungsobjekt mit Verrichtung

Leistungsgruppierung

Gewerbe (050)

Verrichtungskennung

Übermittlung (055)

SDG Informationsbereiche

  • Erlangung von Lizenzen, Genehmigungen oder Zulassungen im Hinblick auf die Gründung und Führung eines Unternehmens

Lagen Portalverbund

  • Anmeldepflichten (2010100)
  • Erlaubnisse und Genehmigungen (2010400)

Einheitlicher Ansprechpartner

Nein

Fachlich freigegeben am

12.10.2023

Fachlich freigegeben durch

Ministerium für Justiz und Gesundheit des Landes Schleswig-Holstein

Teaser

Hersteller, Bevollmächtigte und Importeure, die ihren Sitz in Deutschland haben, sind zur Registrierung in EUDAMED bzw. im DMIDS verpflichtet.

Volltext

Bevor Hersteller oder Herstellerinnen, Bevollmächtigte, Importeure oder verantwortlichen Personen, denen Herstellerpflichten gemäß EU-Recht entstehen, ein Medizinprodukt oder In-vitro-Diagnostika in Verkehr bringen, müssen sie sich sowohl bei EUDAMED als auch beim Deutschen Medizinprodukte Informations- und Datenbanksystem (DMIDS) registrieren.

Für Produzenten von Systemen und Behandlungseinheiten (SPPP) ergibt sich aus technischen Gründen eine Registrierungspflicht im „Actor Module“ der EUDAMED.

Anzeigepflichtig beim DMIDS sind nach dem Medizinprodukterecht-Durchführungsgesetz (MPDG) ebenso

  • Betriebe und Einrichtungen, die Produkte, die bestimmungsgemäß keimarm oder steril zur Anwendung kommen, ausschließlich für andere aufbereiten, oder Gesundheitseinrichtungen, die Einmalprodukte aufbereiten oder aufbereiten lassen, sofern sie nicht zur Registrierung verpflichtet sind.
  • Betriebe und Einrichtungen, die implantierbare Sonderanfertigungen der Klasse III herstellen

Alle für die Einhaltung der Regulierungsvorschriften verantwortlichen Personen (PRRC) sind in EUDAMED zu erfassen; eine Erfassung des Sicherheitsbeauftragten ist seit dem 26.05.2022 im DMIDS nicht mehr erforderlich.

Die Begriffe Medizinprodukte und In-vitro-Diagnostika werden in den gesetzlichen Handlungsgrundlagen definiert.

Erforderliche Unterlagen

nicht vorhanden

Voraussetzungen

  • Sie müssen ihren Sitz in Schleswig-Holstein haben.
  • Die Medizinprodukte müssen verpflichtend eine CE-Kennzeichnung tragen.

Kosten

Verwaltungsgebühr: 30€
Gebührentarif 9: Gebühren zur Entgegennahme und Prüfung der vom Wirtschaftsakteur zur Registrierung übermittelten Angaben.
Mehr erfahren

Verfahrensablauf

  • Sie füllen den Registrierungsantrag in EUDAMED beziehungsweise im DMIDS aus.
  • Das Landesamt für soziale Dienste wird automatisch über den Antrag informiert, validiert die Daten und genehmigt bei positiver Bewertung den Antrag.
  • Bei Antragstellung über EUDAMED wird dem Wirtschaftsakteur eine eindeutige Nummer, die Single Registration Number (SRN), zugeteilt.
  • Die Anzeigen in DMIDS werden automatisch registriert

Bearbeitungsdauer

1 - 2 Monat(e)
Beim Vorliegen sämtlicher Voraussetzungen beträgt die durchschnittliche Bearbeitungsdauer zwischen 1 und 2 Monaten.

Frist

Vor Aufnahme der Tätigkeit.

Weiterführende Informationen

nicht vorhanden

Hinweise

Für die „Sicherheit von Medizinprodukten“ in Schleswig-Holstein ist das Landesamt für soziale Dienste (LAsD), Abteilung Gesundheitsschutz, zuständig. Weitere Informationen hierzu finden Sie auf den Internetseiten des LAsD.

Weitere Informationen zu den Anzeigepflichten von Wirtschaftsakteuren nach MDR, IVDR und dem MPDG in den Systemen DMIDS und EUDAMED sind auf der Website des Bundesinstituts für Arzneimittel und Medizinprodukte unter „Europa und EUDAMED“ zusammengestellt.

Rechtsbehelf

- Widerspruch

Kurztext

  • Anzeige des gewerblichen Umgangs mit Medizinprodukten Übermittlung
  • Registrierung von Wirtschaftsakteuren
  • Erstmaliges Inverkehrbringen von Medizinprodukten und In-vitro-Diagnostika bedarf der Registrierung
  • Die Registrierung der Wirtschaftsakteure erfolgt sowohl zentral in EUDAMED als auch in Deutschen Medizinprodukteinformations- und Datenbanksystem (DMIDS)
  • Zuständig: Landesamt für soziale Dienste in Schleswig-Holstein

Ansprechpunkt

nicht vorhanden

Zuständige Stelle

nicht vorhanden

Formulare

nicht vorhanden