Dies ist die interne Entwicklungsumgebung des FIM Portals. Bitte nutzen Sie die produktive Umgebung.

Chemikalien: Inverkehrbringen lösemittelhaltiger Farben und Lacke - Erlaubnis

Schleswig-Holstein 99031010005000, 99031010005000 Typ 2/3

Inhalt

Leistungsschlüssel

99031010005000, 99031010005000

Leistungsbezeichnung

Chemikalien: Inverkehrbringen lösemittelhaltiger Farben und Lacke - Erlaubnis

Leistungsbezeichnung II

nicht vorhanden

Leistungstypisierung

Typ 2/3

Begriffe im Kontext

nicht vorhanden

Leistungstyp

Leistungsobjekt mit Verrichtung

Leistungsgruppierung

Chemikalien (031)

Verrichtungskennung

Erlaubnis (005)

SDG Informationsbereiche

  • Vorschriften für und Anforderungen an Erzeugnisse

Lagen Portalverbund

  • Produkt- und Stoffzulassung (2120200)

Einheitlicher Ansprechpartner

Nein

Fachlich freigegeben am

nicht vorhanden

Fachlich freigegeben durch

nicht vorhanden

Teaser

Wer zur Restaurierung / Instandghaltung bestimmte (verbotene) Farben und Lacke kaufen oder verkaufen möchte, benötigt eine Erlaubnis.

Volltext

Nach der Lösemittelhaltige Farben- und Lack-Verordnung dürfen bestimmte Farben und Lacke nicht in den Verkehr gebracht werden. Dieses betrifft Farben und Lacke zur Beschichtung von Gebäuden sowie Produkte für die Fahrzeugreparaturlackierung mit einem Gehalt an flüchtigen organischen Verbindungen, der über dem festgelegten Grenzwert liegt.

Hinsichtlich der Restaurierung und Unterhaltung von Gebäuden und Oldtimer-Fahrzeugen kann der Kauf und Verkauf der betreffenden Stoffe und Zubereitungen jedoch durch die zuständige Behörde erlaubt werden.

Erforderliche Unterlagen

nicht vorhanden

Voraussetzungen

nicht vorhanden

Kosten

Für die Erteilung einer Erlaubnis oder Ausnahme ist eine Verwaltungsgebühr zwischen 100,00 Euro und 500,00 Euro gemäß Landesverordnung über Verwaltungsgebühren zu zahlen. Genaue Auskünfte hierzu erteilt die zuständige Stelle.

Verfahrensablauf

nicht vorhanden

Bearbeitungsdauer

nicht vorhanden

Frist

nicht vorhanden

Weiterführende Informationen

nicht vorhanden

Hinweise

nicht vorhanden

Rechtsbehelf

nicht vorhanden

Kurztext

nicht vorhanden

Ansprechpunkt

  • An das Landesamt für Umwelt (LfU), wenn Sie Hersteller sind

Kontaktdaten aller in Schleswig-Holstein für den Chemikalienbereich zuständigen Behörden finden Sie auf den Internetseiten der Landesregierung Schleswig-Holstein.

Zuständige Stelle

nicht vorhanden

Formulare

nicht vorhanden