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Energieversorgung: Entgelte für den Netzzugang

Schleswig-Holstein 99050069001000, 99050069001000 Typ 2/3

Inhalt

Leistungsschlüssel

99050069001000, 99050069001000

Leistungsbezeichnung

Energieversorgung: Entgelte für den Netzzugang

Leistungsbezeichnung II

nicht vorhanden

Leistungstypisierung

Typ 2/3

Begriffe im Kontext

nicht vorhanden

Leistungstyp

Leistungsobjekt mit Verrichtung

Leistungsgruppierung

Gewerbe (050)

Verrichtungskennung

Erteilung (001)

SDG Informationsbereiche

  • Erlangung von Lizenzen, Genehmigungen oder Zulassungen im Hinblick auf die Gründung und Führung eines Unternehmens

Lagen Portalverbund

  • Erlaubnisse und Genehmigungen (2010400)

Einheitlicher Ansprechpartner

Nein

Fachlich freigegeben am

nicht vorhanden

Fachlich freigegeben durch

nicht vorhanden

Teaser

Die Entgelte für den Netzzugang ergeben sich aus den von der Regulierungsbehörde kalenderjährlich festgesetzten Erlösobergrenzen.

Volltext

Entgelte für den Netzzugang bedürfen seit dem 1. Januar 2009 nicht mehr der Genehmigung. Gem. § 4 Anreizregulierungsverordnung (ARegV) bestimmt die Regulierungsbehörde von Amts wegen kalenderjährliche Erlösobergrenzen, auf Grund derer die Netzbetreiber diese in Entgelte für den Netzzugang umsetzen, die der Regulierungsbehörde lediglich mitzuteilen sind.

Erforderliche Unterlagen

nicht vorhanden

Voraussetzungen

nicht vorhanden

Kosten

nicht vorhanden

Verfahrensablauf

nicht vorhanden

Bearbeitungsdauer

nicht vorhanden

Frist

nicht vorhanden

Weiterführende Informationen

nicht vorhanden

Hinweise

Weitere Informationen finden Sie auf den Internetseiten der Bundesnetzagentur.

Rechtsbehelf

nicht vorhanden

Kurztext

nicht vorhanden

Ansprechpunkt

An die Bundesnetzagentur für Elektrizität, Gas, Telekommunikation, Post und Eisenbahnen (BNetzA).

Zuständige Stelle

nicht vorhanden

Formulare

nicht vorhanden