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Dolmetscherin / Dolmetscher: Beeidigung, Übersetzerin / Übersetzer: Ermächtigung

Schleswig-Holstein 99046031060000, 99046031060000 Typ 4

Inhalt

Leistungsschlüssel

99046031060000, 99046031060000

Leistungsbezeichnung

Dolmetscherin / Dolmetscher: Beeidigung, Übersetzerin / Übersetzer: Ermächtigung

Leistungsbezeichnung II

nicht vorhanden

Leistungstypisierung

Typ 4

Begriffe im Kontext

nicht vorhanden

Leistungstyp

Leistungsobjekt mit Verrichtung

Leistungsgruppierung

Gerichtliche Leistungen (046)

Verrichtungskennung

Eintragung (060)

SDG Informationsbereiche

  • Eintragung, Änderung der Rechtsform oder Schließung eines Unternehmens (Registrierungsverfahren und Rechtsformen für geschäftliche Tätigkeiten)

Lagen Portalverbund

  • Anmeldepflichten (2010100)
  • Eintragung in Register (2020100)

Einheitlicher Ansprechpartner

Nein

Fachlich freigegeben am

nicht vorhanden

Fachlich freigegeben durch

nicht vorhanden

Handlungsgrundlage

Gesetz über Dolmetscherinnen und Dolmetscher sowie Übersetzerinnen und Übersetzer in der Justiz (Justizdolmetschergesetz - JustizDolmG).

Teaser

Informationen zur Vereidigung von Dolmetscher/innen und Ermächtigung von Übersetzer/innen.

Volltext

Zur mündlichen und schriftlichen Sprachübertragung für gerichtliche und staatsanwaltliche Zwecke werden Dolmetscherinnen oder Dolmetscher allgemein beeidigt und Übersetzerinnen oder Übersetzer ermächtigt.
Anschließend werden die beeidigten Dolmetscherinnen/Dolmetscher und ermächtigten Übersetzerinnen/Übersetzer in der Datenbank Dolmetscher- und Übersetzerdatenbank erfasst.

Erforderliche Unterlagen

Grundsätzlich sind einzureichen:

  • Antrag,
  • behördliches Führungszeugnis,
  • unterschriebener Lebenslauf,
  • Einkommennachweis,
  • unterschriebene Erklärung betreffend Strafen,
  • Bescheinigungen des Vollstreckungsgerichts,
  • Erklärung über kurzfristige Verfügbarkeit,
  • Nachweis über staatlich anerkannte Übersetzer- und/oder Dolmetscherprüfung oder vergleichbare Eignung,
  • Nachweis über sichere Kenntnisse der deutschen Rechtssprache.

Aktuelle Informationen erhalten Sie auf den Seiten des Schleswig-Holsteinischen Oberlandesgerichts (OLG SH).

Voraussetzungen

nicht vorhanden

Kosten

Auskunft über mögliche Gebühren erteilt das OLG.

Verfahrensablauf

nicht vorhanden

Bearbeitungsdauer

nicht vorhanden

Frist

nicht vorhanden

Weiterführende Informationen

nicht vorhanden

Hinweise

nicht vorhanden

Rechtsbehelf

nicht vorhanden

Kurztext

nicht vorhanden

Ansprechpunkt

An die Präsidentin/den Präsidenten des Schleswig-Holsteinischen Oberlandesgerichts (OLG).

Zuständige Stelle

nicht vorhanden

Formulare

Für den Antrag sind keine amtlichen Formulare vorgesehen.