Dies ist die interne Entwicklungsumgebung des FIM Portals. Bitte nutzen Sie die produktive Umgebung.

Messgeräte reparieren: Zulassung als Instandsetzer

Schleswig-Holstein 99037001069000, 99037001069000 Typ 2/3

Inhalt

Leistungsschlüssel

99037001069000, 99037001069000

Leistungsbezeichnung

Messgeräte reparieren: Zulassung als Instandsetzer

Leistungsbezeichnung II

nicht vorhanden

Leistungstypisierung

Typ 2/3

Begriffe im Kontext

Eichung (Synonym)

Leistungstyp

Leistungsobjekt mit Verrichtung

Leistungsgruppierung

Eichrecht (037)

Verrichtungskennung

Zuteilung (069)

SDG Informationsbereiche

nicht vorhanden

Lagen Portalverbund

  • Erlaubnisse und Genehmigungen (2010400)
  • Anlagenbetrieb und -prüfung (2120100)

Einheitlicher Ansprechpartner

Nein

Fachlich freigegeben am

nicht vorhanden

Fachlich freigegeben durch

nicht vorhanden

Teaser

Wer Messgeräte instand setzen möchte, benötigt eine Zulassung.

Volltext

Bei der Eichung wird ein geprüftes Messgerät, das die gesetzlichen Forderungen einhält, durch ein Eichkennzeichen als geeicht gekennzeichnet und durch Sicherungsstempel gegen Eingriffe geschützt. Je nach Messgeräteart variiert die Eichfrist (Dauer der Gültigkeit der Eichung) zwischen 6 Monaten und mehreren Jahren mitunter auch unbefristet. Neu inverkehrgebrachte Messgeräte entsprechen geeichten Messgeräten und bedürfen für die Dauer der ersten Eichfrist keiner Eichung.

Die zuständige Behörde kann Betrieben, die geeichte bzw. der Eichung gleichgestellte Messgeräte reparieren oder instand setzen (Instandsetzer), auf deren Antrag die Befugnis erteilen, instand gesetzte Messgeräte durch ein besonderes Zeichen kenntlich zu machen (Instandsetzerkennzeichen). Nur so gekennzeichnete Messgeräte dürfen nach einer Reparatur mit Sicherungsstempelverletzung eichrechtlich konform weiterverwendet werden.

Die Befugniserteilung erfolgt auf Antrag. Bei der Beurteilung ist insbesondere die Sachkunde zu berücksichtigen. Als Nachweis genügt für die Personen, die Instandsetzungen durchführen

  • eine bestandene Berufsausbildung in einem technischen Bereich oder
  • mindestens eine einjährige Tätigkeit im Bereich der Instandsetzung oder Reparatur in einem technischen Bereich.

Weiterhin werden Kenntnisse bezüglich des Eichrechts/der Eichtechnik benötigt. Instandsetzerpersonal für elektronische Einrichtungen muss vom Hersteller oder einem von diesem autorisierten Vertriebspartner messgerätespezifisch geschult sein.

Erforderliche Unterlagen

In dem Antrag sind die Messgerätearten, für die die Instandsetzungsbefugnis beantragt wird, zu benennen.

Da gegebenenfalls Unterlagen zum Nachweis der genannten Voraussetzungen erforderlich sind, wird empfohlen, sich diesbezüglich vorab mit der zuständigen Stelle in Verbindung zu setzen.

Voraussetzungen

nicht vorhanden

Kosten

Es fallen je nach Aufwand Gebühren gemäß der Eichkostenverordnung an. Genaue Auskünfte erteilt die Eichdirektion Nord.

Verfahrensablauf

nicht vorhanden

Bearbeitungsdauer

nicht vorhanden

Frist

nicht vorhanden

Weiterführende Informationen

nicht vorhanden

Hinweise

Weitere Informationen finden Sie auf den Internetseiten der Eichdirketion Nord (EDN).

Rechtsbehelf

nicht vorhanden

Kurztext

nicht vorhanden

Ansprechpunkt

An die Eichdirektion Nord.

Zuständige Stelle

nicht vorhanden

Formulare

nicht vorhanden