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Lehrlingsrolle

Schleswig-Holstein 99065022153000, 99065022153000 Typ 2/3

Inhalt

Leistungsschlüssel

99065022153000, 99065022153000

Leistungsbezeichnung

Lehrlingsrolle

Leistungsbezeichnung II

nicht vorhanden

Leistungstypisierung

Typ 2/3

Begriffe im Kontext

nicht vorhanden

Leistungstyp

Leistungsobjekt mit Verrichtung

Leistungsgruppierung

handwerkliche Berufsbildung (065)

Verrichtungskennung

Einrichtung (153)

SDG Informationsbereiche

nicht vorhanden

Lagen Portalverbund

  • Aus-, Weiterbildung und Sachkunde (2030300)
  • Prüfung und Nachweise für Sachkunde und Sicherheit (2120300)

Einheitlicher Ansprechpartner

Nein

Fachlich freigegeben am

nicht vorhanden

Fachlich freigegeben durch

nicht vorhanden

Teaser

In der Lehrlingsrolle sind die bestehenden Berufsausbildungsverträge eingetragen.

Volltext

Die Lehrlingsrolle ist das zentrale Verzeichnis der Berufsbildungsverhältnisse und dient zur Regelung, Überwachung, Förderung und zum Nachweis der Berufsausbildung in anerkannten Ausbildungsberufen, speziell zur Überwachung der fachlichen und sachlichen Qualität der Berufsbildung.

Jeder Ausbildungsbetrieb muss mit seinen Auszubildenden (Lehrlinge) einen Berufsausbildungsvertrag abschließen und diesen der jeweiligen Handwerkskammer (HWK) oder Industrie- und Handelskammer (IHK) zur Prüfung und Eintragung in die Lehrlingsrolle vorlegen. Die HWKs und IHKs sind verpflichtet, die Lehrlingsrolle zu führen.

Die gespeicherten Daten dürfen nur an öffentliche und nicht-öffentliche Stellen übermittelt werden, wenn dies für die oben genannten Zwecken erforderlich ist. Werden Daten an nicht-öffentliche Stellen übermittelt, so ist der Betroffene zu benachrichtigen. Für das Verändern und Sperren der Daten in der Lehrlingsrolle gelten die Datenschutzgesetze der Länder.

Die Eintragungen sind am Ende des Kalenderjahres, in dem das Berufsausbildungsverhältnis beendet wird, in der Lehrlingsrolle zu löschen. Die gelöschten Daten sind in einer gesonderten Datei zu speichern, solange und soweit dies für den Nachweis der Berufsausbildung erforderlich ist, höchstens jedoch 60 Jahre.

Zur Verbesserung der Ausbildungsvermittlung und zur Verbesserung der Feststellung von Angebot und Nachfrage auf dem Ausbildungsmarkt darf die Kammer folgende Daten aus der Lehrlingsrolle an die Bundesagentur für Arbeit übermitteln:

  • Name, Geburtsname, Vorname, Geburtsdatum und Anschrift des Lehrlings (Auszubildenden),
  • Name und Anschrift der Ausbildungsstätte,
  • Ausbildungsberuf sowie
  • Datum des Beginns der Berufsausbildung.  

Erforderliche Unterlagen

nicht vorhanden

Voraussetzungen

nicht vorhanden

Kosten

Die Eintragung ist für den Lehrling (Auszubildenden) gebührenfrei.

Verfahrensablauf

nicht vorhanden

Bearbeitungsdauer

nicht vorhanden

Frist

nicht vorhanden

Weiterführende Informationen

nicht vorhanden

Hinweise

Jeder Ausbildende hat unverzüglich nach Abschluss des Berufsausbildungsvertrags die Eintragung in die Lehrlingsrolle zu beantragen. Eine Ausfertigung der Vertragsniederschrift ist beizufügen. Entsprechendes gilt bei wesentlichen Änderungen des Vertragsinhalts.

Rechtsbehelf

nicht vorhanden

Kurztext

nicht vorhanden

Ansprechpunkt

An die für den Ausbildungsbetrieb zuständige Handwerkskammer (HWK) oder Industrie- und Handelskammer (IHK).

Zuständige Stelle

nicht vorhanden

Formulare

nicht vorhanden

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