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Eintragung in die Handwerksrolle mit der Meisterprüfung gleichgestellter inländischer Prüfung

Schleswig-Holstein 99058007060016, 99058007060016 Typ 3

Inhalt

Leistungsschlüssel

99058007060016, 99058007060016

Leistungsbezeichnung

Eintragung in die Handwerksrolle mit der Meisterprüfung gleichgestellter inländischer Prüfung

Leistungsbezeichnung II

Eintragung in die Handwerksrolle mit der Meisterprüfung gleichgestellter inländischer Prüfung

Leistungstypisierung

Typ 3

Begriffe im Kontext

nicht vorhanden

Leistungstyp

Leistungsobjekt mit Verrichtung und Detail

Leistungsgruppierung

Handwerk (058)

Verrichtungskennung

Eintragung (060)

Verrichtungsdetail

von Personen mit gleichgestellter inländischer Prüfung

SDG Informationsbereiche

  • Erlangung von Lizenzen, Genehmigungen oder Zulassungen im Hinblick auf die Gründung und Führung eines Unternehmens

Lagen Portalverbund

  • Anmeldepflichten (2010100)
  • Erlaubnisse und Genehmigungen (2010400)
  • Befähigungs- und Sachkundenachweise (2010200)
  • Eintragung in Register (2020100)

Einheitlicher Ansprechpartner

Nein

Fachlich freigegeben am

nicht vorhanden

Fachlich freigegeben durch

nicht vorhanden

Teaser

Der Betrieb eines zulassungspflichtigen Handwerks darf nach dem Tode des Inhabers / der Inhaberin zunächst fortgeführt werden.

Volltext

Wird ein Betrieb, der mit einem zulassungspflichtigen Handwerk in die Handwerksrolle eingetragen ist, nach dem Tod der Inhaberin/des Inhabers fortgeführt beziehungsweise übernommen, dürfen die Ehefrau/der Ehegatte, die/der Lebenspartner/in, die Erbin/der Erbe, die/der Testamentsvollstrecker/in, Nachlassverwalter/in, Nachlassinsolvenzverwalter/in, Nachlasspfleger/in den Betrieb fortführen, ohne die Voraussetzungen für die Eintragung in die Handwerksrolle zu erfüllen.

Sie haben dafür zu sorgen, dass unverzüglich eine Betriebsleitung bestellt wird.

In Härtefällen kann die Handwerkskammer eine angemessene Frist setzen, wenn eine ordnungsgemäße Führung des Betriebes gewährleistet ist.

Erforderliche Unterlagen

Genaue Auskünfte darüber, welche Unterlagen beizubringen sind, erteilt die zuständige HWK.

Voraussetzungen

nicht vorhanden

Kosten

Die Höhe der Gebühren richtet sich nach der Gebührenordnung. Auskünfte hierüber erteilt die HWK.

Verfahrensablauf

nicht vorhanden

Bearbeitungsdauer

nicht vorhanden

Frist

nicht vorhanden

Weiterführende Informationen

nicht vorhanden

Hinweise

Weitere Informationen zur Handwerksrolle finden Sie auch auf den Internetseiten der HWK Lübeck.

Rechtsbehelf

nicht vorhanden

Kurztext

nicht vorhanden

Ansprechpunkt

An die zuständige Handwerkskammer (HWK).

Wichtiger Hinweis:

Für die Beantragung der Eintragung der Betriebsfortführung/Betriebsübernahme in die Handwerksrolle über den Einheitlichen Ansprechpartner Schleswig-Holstein steht Ihnen ein elektronischer Antrag (Antragsassistent) zur Verfügung.

Zuständige Stelle

nicht vorhanden

Formulare

nicht vorhanden