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Fleischgewinnung / Schlachtung (Tiereinfuhr / Tierausfuhr): Amtstierärztliche Kontrolle

Schleswig-Holstein 99003009012002, 99003009012002 Typ 2/3

Inhalt

Leistungsschlüssel

99003009012002, 99003009012002

Leistungsbezeichnung

Fleischgewinnung / Schlachtung (Tiereinfuhr / Tierausfuhr): Amtstierärztliche Kontrolle

Leistungsbezeichnung II

nicht vorhanden

Leistungstypisierung

Typ 2/3

Begriffe im Kontext

nicht vorhanden

Leistungstyp

Leistungsobjekt mit Verrichtung und Detail

Leistungsgruppierung

Gesundheit (003)

Verrichtungskennung

Ausstellung (012)

Verrichtungsdetail

für Tiere

SDG Informationsbereiche

  • Mitnahme von Tieren, Pflanzen, Alkohol, Tabak, Zigaretten und anderen Waren bei Reisen in der Union

Lagen Portalverbund

  • Tierhaltung (1110300)

Einheitlicher Ansprechpartner

Nein

Fachlich freigegeben am

nicht vorhanden

Fachlich freigegeben durch

nicht vorhanden

Teaser

Wer Tiere aus einem Nicht-EU-Land in die EU einführen möchte, benötigt eine Gesundheitsbescheinigung für die Tiere.

Volltext

Wenn Sie Tiere aus Nicht-EU-Ländern in die Europäische Union einführen, müssen die Tiere von einer Gesundheitsbescheinigung begleitet sein, in der die Einhaltung der gesundheitlichen Anforderungen für die Einfuhr von einer Amtstierärztin/einem Amtstierarzt bestätigt wird.

Tiere, die die gesundheitlichen Anforderungen nicht erfüllen, dürfen nicht eingeführt werden. Gleiches gilt beim Verbringen zwischen den Mitgliedstaaten der Europäischen Union.

Erforderliche Unterlagen

nicht vorhanden

Voraussetzungen

nicht vorhanden

Kosten

nicht vorhanden

Verfahrensablauf

nicht vorhanden

Bearbeitungsdauer

nicht vorhanden

Frist

nicht vorhanden

Weiterführende Informationen

nicht vorhanden

Hinweise

nicht vorhanden

Rechtsbehelf

nicht vorhanden

Kurztext

nicht vorhanden

Ansprechpunkt

An die Kreise oder kreisfreien Städte (Veterinärämter, Amtstierärzte).

Veterinärämter in Schleswig-Holstein
 

Zuständige Stelle

nicht vorhanden

Formulare

nicht vorhanden