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Lebensmittel: Einfuhruntersuchung

Schleswig-Holstein 99118002029000, 99118002029000 Typ 2/3

Inhalt

Leistungsschlüssel

99118002029000, 99118002029000

Leistungsbezeichnung

Lebensmittel: Einfuhruntersuchung

Leistungsbezeichnung II

nicht vorhanden

Leistungstypisierung

Typ 2/3

Begriffe im Kontext

nicht vorhanden

Leistungstyp

Leistungsobjekt mit Verrichtung

Leistungsgruppierung

Verbraucherschutz (118)

Verrichtungskennung

Prüfung (029)

SDG Informationsbereiche

nicht vorhanden

Lagen Portalverbund

  • Verbraucherschutz (1150300)

Einheitlicher Ansprechpartner

Nein

Fachlich freigegeben am

nicht vorhanden

Fachlich freigegeben durch

nicht vorhanden

Teaser

Wer als Unternehmer Lebensmittel in die EU einführen möchte, muss dafür sorgen, dass die Einfuhruntersuchungen ordnungsgemäß durchgeführt werden.

Volltext

Sie führen als Unternehmer Lebensmittel in die EU ein? Dann haben Sie dafür Sorge zu tragen, dass die vorgeschriebenen Einfuhruntersuchungen ordnungsgemäß durchgeführt werden. Bei der Einfuhr von Lebensmitteln tierischen Ursprungs (ebenso von lebenden Tieren) hat der für den Transport Verantwortliche die Ankunft der Sendung an der Grenzkontrollstelle vorher der zuständigen Behörde anzuzeigen.

Erforderliche Unterlagen

nicht vorhanden

Voraussetzungen

nicht vorhanden

Kosten

nicht vorhanden

Verfahrensablauf

nicht vorhanden

Bearbeitungsdauer

nicht vorhanden

Frist

nicht vorhanden

Weiterführende Informationen

nicht vorhanden

Hinweise

  • Bei der Einfuhr von Lebensmitteln von Dänemark nach Schleswig-Holstein, handelt es sich nicht um einen Einfuhrvorgang in die EU, sondern um ein innergemeinschaftliches Verbringen. Dabei ist eine Abfertigung durch eine GKS nicht erforderlich.
     
  • Zollrechtliche Belange wurden hier nicht berücksichtigt. Gegebenenfalls müssen diese mit den zuständigen Zolldienststellen abgeklärt werden.
     
  • Weitere Informationen zum grenzüberschreitenden Handel finden Sie auf den Seiten der EU - Generaldirektion Gesundheit und Verbraucher und des Bundesamtes für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit (BVL).

Rechtsbehelf

nicht vorhanden

Kurztext

nicht vorhanden

Ansprechpunkt

An die für den benannten Eingangsort zuständige Lebensmittelüberwachungsbehörde (Grenzkontrollstelle).

In Schleswig-Holstein gibt es keine Grenzkontrollstelle.
Wenden Sie sich daher an die zuständige Lebensmittelüberwachungsbehörde des Bundeslandes, über das Sie die Lebensmittel nach Deutschland einführen wollen.

Zuständige Stelle

nicht vorhanden

Formulare

nicht vorhanden